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Urkunde 1580 September 7

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Ein Schadlosbrief des Johann von der Recke zur Mark für Dietrich von der Recke zu Caldenhof datiert auf den 7. September 1580.

Regest

Johan von der Reck thor Marck und seine Frau Anna geloben Diederich von der Reck thom Kaldenhoffe und seiner Frau Anna Schadloshaltung, nachdem diese bei der Verpfändung, die die Aussteller gegenüber dem Andreas Koppersmith und seiner Frau Gerdruet auf den Geitendinck, zwischen dem Demmer und Reginen Hause belegen, für 200 Reichstaler geleistet haben, als Werbürgen fungiert haben. Als Unterpfand setzen sie ihren Pfandbrief von 900 Reichstalern, der fortan ohne Zustimmung von Diederich von der Reck und seiner Frau Anna nicht abgelöst werden soll. Siegelankündigung des Johan von der Recke. Unterschrift des Notars Petrus Bierman, Notar, auf Bitten Annen Oevel Ackers. Zeugen: Herman Helt, Notar, und Gert von Natorp, Bürger zu Hamm. Gieben ihm jair nach Christi gebort thausent vieffhundert und achtzich ahm donnerdagh aller neigt na visitationis beatae Mariae virginis.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch A 169 Studienfonds Münster, Haus Kaldenhof

Siehe auch