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Urkunde 1430 September 7

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Der Teilungsvertrag der Familie von Hövel über die Besitzungen in Stockum, einschließlich der Fischerei- und des Wegerechtes, datiert auf den 7. September 1430.

Regest

Johan von Hovell, sel. Lamberts Sohn, seine Ehefrau Johanna, ihre Kinder Berent, Bate, Gertrudt und Johanna, Richtmoeth von Hoevel, sel. Goddekens Ehefrau, und ihre Kinder Lambert, Gert, Diederich, Johan, Alecke, Bate, Richtmoith und Godecke sind sich einig geworden und schließen nach Rat ihrer Freunde und Magen folgenden Tauschvertrag (wesselung und buitzunghe): Die Eheleute Johan und Johanna von Hovel und ihre Kinder sollen behalten den Vockenwinkel mit dem alten Graben bei des Hoveners Stück, von der neuen Lippe die Oestmer und die Fischerei auf dem Vormersche, ferner die Fischerei von der neuen Lippe an, die Lippe herunter bis an den Ausgang ihres Wassers, Ausgang und Eingang. Es soll Johan von Hovell den Weg mit dem Boitwege, wie die alten diesbezüglichen Schiedsbriefe ausweisen, behalten. Auch soll Johan von Hovell einen Weg im neuen Kampe anlegen bis in den Burgweg aus der Becke. Den Weg sollen sie (nämlich Richtmoeth und ihre Kinder) ihm helfen aufwerfen (hoighen). Den Weg sollen beide zäunen, der eine auf der Westseite, der andere auf der Ostseite von der Lippe an bis in den Burgweg. Dagegen erhalten Richtmoith von Hovell und ihre Kinder Johans Platz zu Stockem, wie er in seinen Teil gefallen war, sowie die Fischerei und die Gräben bis in die neue Lippe ausweislich der alten Schiedsbriefe bis auf die Becke, die durch seinen Kamp geht bis in den Burgweg. Es soll Johan von Hovell den Platz von dem Gebäude (timmer) bis Michaelis im nächsten Jahre räumen (ledighen). Auch sollen Richtmoith und ihre Kinder eine Hecke bis in Johans Kamp "in den orde der wische" des Hofes zu Stockem aus dem Haverkamp haben. Ferner sollen sie, die den anderen Teil des Hauses zu Stockem behalten, einen Weg zum Fahren und Reiten über Johans Brücke über die Lippe in das Land von der Mark haben. Sie sollen auch die Fischerei von Johans Graben an rechts über dem Mersch von dem Vockenwinkel und der Spicke an dem Vormersch der Lippe auf dem Ausgang und Eingang haben. Sie sollen behalten die Lippe bis an den Strom. Sie sollen ferner haben ein Schiff von Johans Wasserteil über den Vormersch zu dem Ostmersch. Sie schwören einen Burgfrieden und geloben, an den genannten Punkten festzuhalten, wobei Johan und Lambert von Hovell mit aufgerichteten Fingern und gestaffelten Eides zu den Heiligen schwören.

Standort

Stadtarchiv Werne [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch (D.001.01. Urkunden Haus Stockum)

Siehe auch