Urkunde 1660 Dezember 1
Das Testament des Dietherich von Hugenpoth zu Stockum und Binkhof (zu Altenbögge) datiert auf den 1. Dezember 1660.
Regest
Er will christlich begraben werden. Die Schulen zu Herringen und Hamm sollen jeweils 50 Reichstaler erhalten. Zu seinen Erben setzt er ein seine mit Alstein geb. von Boenen erzeugten, derzeit noch unmündigen Kinder Gisbert Alexander, Johan Dietherich, Adolff Samuel, Anna Galant Alstein, Johanna Elisabeth, Christina Sybille Gerdruth, doch soll sein ältester Sohn das Haus Stockum und das adelige Gut Binkhof erhalten. Sollte aber die Mutter der Meinung sein, dass der älteste Sohn, wenn er volljährig geworden ist, sich nicht so verhält, wie es einem Adeligen geziemt, soll der nächstälteste Sohn Johan Dietherich an seine Stelle treten. Die übrigen Söhne und Töchter sollen aus den sonstigen Gütern ihren Erbteil erhalten, doch nach dem Gebrauch in der Grafschaft Mark, dass die Söhne mehr als die Töchter erhalten. Sollte sich Gisbert Alexander vorteilhaft verheirateten, kann er die an seine Geschwister gefallenen Güter zurückerwerben. Die Söhne sollen bei der reformierten Religion bleiben, wie sie auch jetzt auf der reformierten Schule in Hamm erzogen werden. Zur Vormünderin seiner unmündigen Kinder und zur Administratorin der Güter setzt er seine Frau ein. Wenn die Kinder mündig geworden sind, kann sich seine Frau einen ihr zusagenden Aufenthaltsort beziehen und soll dort ihren standesgemäßen Unterhalt erhalten. Auf Bitte des Testators unterschreiben mit ihm Eberhardus Fabricius, Pastor zu Herringen, und Johan Aschebergh, Lizentiat der Rechte und Richter zu Werne.
1670 September 2 Erste Verordnung der Alstein geb. von Boenen, Witwe von Hugenpoth zu Stockum.
Sie hat zwar früher festgelegt, dass von ihrem Nachlass ihr ältester Sohn nichts erhalten soll, sondern die übrigen Söhne und Töchter den Nachlass zu gleichen Teilen erhalten sollen, setzt nun aber, um Streitigkeiten zu vermeiden, fest, dass der älteste Sohn oder derjenige, der die Stammgüter erhält, für den Fall, dass er sich gegenüber den Geschwistern nicht untadelig verhält, von ihrem Nachlass nur den Pflichtteil erhalten soll. Sollte er sich aber unsträflich verhalten, erhält er gleichen Teil wie die Geschwister. Ihre Enkelin, die älteste Tochter ihrer Tochter Frau von Bögge, soll 200 Reichstaler erhalten. Wer von den Geschwistern zu Streit Anlass gibt, soll auf das Pflichtteil gesetzt werden.
Da sie besorgt, dass nach ihrem Tod die Kinder dem jetzigen Vormund Henrich Motzfeldt, Dr. beider Rechte und kurbrandenburgischer Richter zu Hamm und Rhynern, nicht gehorchen werden, adjungiert sie ihm ihren Vetter Ludolff Jobst von Schorlemer zu Hellinghausen. Sie unterschreibt.
1672 Februar 12. Weitere Verordnung der Alstein geb. von Boenen, Witwe von Hugenpoth zu Stockum, Dellwig und Bynckhoff.
Ihr älteres Testament bleibt in voller Kraft. Die von Bock wegen Eckey, aus Schurmans Hof sodann wegen des Retwinckels gekauften Weiden, die mit den ihr von Brabeck und Vosz zugekommenen 1.000 Reichstaler bezahlt worden sind, sollen beim Haus Stockum verbleiben. Sie bestätigt die Bestimmung ihres + Mannes, dass der älteste Sohn Alexander Gisbert nur sein Pflichtteil erhalten soll, falls er sich tadelhaft verhalten sollte, und erweitert diese Bestimmung auf seine weiteren Brüder. Die evangelisch lutherische Gemeinde zu Hamm soll 100 Reichstaler erhalten. Anna Sophie Alstein von Dombroick, ihrer Enkelin, vermacht sie 200 Reichstaler unter der Bedingung, dass sie evangelich lutherisch erzogen wird. Aus bewegenden Ursachen bestimmt sie, dass "Berte" auf Lebenszeit den nötigen Unterhalt erhalten soll. Wer von den Kindern sich nicht zur evangelisch lutherischen Religion hält, soll von ihrer Erbschaft ausgeschlossen werden. Ihr Schmuck soll unter die Töchter verteilt werden. Der jetzige Vormund soll als jährliche Anerkennung dasjenige erhalten, was er bisher erhält. Mit der Testatrix unterschreiben Hermannus Westhoff, Pastor zu Hamm, und Dr. Henrich Motzfeldt.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Hinnenburg, Bestand N Menzel, Urkunden