Kriminalität in Hamm: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zuständigkeiten ==
== Zuständigkeiten ==
Die Bekämpfung der Kriminalität in der Stadt obliegt in modernen Zeiten der [[Polizei Hamm]], die sich in die Schutzpolizei und die [[Kriminalpolizei Hamm|Kriminalpolizei]] untergliedert. Ihre Beamte stehen im Dienst des Landes NRW und sind keine städtischen Bediensteten.
In der Stadt [[Hamm]] lag das Polizeiwesen bis zum Jahr [[1927]] noch in den Händen der Kommune. Oberster Dienstherr war damit der [[Oberbürgermeister]]. Auch wenn einige städtische Beamte mit Ermittlungsaufgaben betraut waren, gab es trotz vorheriger Bestrebungen in der ersten Hälfte der 1920er-Jahre keine speziell ausgebildete Kriminalpolizei im heutigen Sinne.
 
Erst mit der Einstellung des Kriminal-Polizeirats Hillebrand aus Elberfeld-Barmen in die kommunale Polizei im Februar [[1925]] wurde die Grundlage für die Organisation einer einheitlichen Kriminalpolizei geschaffen. In dieser Phase zwischen [[1925]] und [[1928]] erfolgte auch der Übergang zu einer einheitlichen staatlichen Gesamtpolizei und der Einzug in das gerade fertiggestellte Dienstgebäude in der [[Hohe Straße]] 80.
 
→ siehe auch: [[Kriminalpolizei Hamm]]
 
Heute stehen die Beamten der Polizei Hamm im Dienst des Landes NRW. Als Behörde der Polizei NRW ist die Hammer Polizei mittelbar dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen unterstellt.


Für die Bekämpfung der Straßenkriminalität ist die Schutzpolizei mit ihren uniformierten Streifen zuständig. Die Kriminalpolizei ist in der Regel zuständig, wenn weiterführende Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen sind. Zu ihrer Zuständigkeit zählen unter anderem Raub- und Diebstahldelikte, Sexualdelikte, Rauschgiftdelikte, politisch motivierte Straftaten, Verkehrsdelikte, Tötungsdelikte und die organisierte Kriminalität.<ref>[https://www.polizei-nrw-bewerbung.de/ausbildung/kriminalpolizei Polizei NRW]</ref>
Für die Bekämpfung der Straßenkriminalität ist die Schutzpolizei mit ihren uniformierten Streifen zuständig. Die Kriminalpolizei ist in der Regel zuständig, wenn weiterführende Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen sind. Zu ihrer Zuständigkeit zählen unter anderem Raub- und Diebstahldelikte, Sexualdelikte, Rauschgiftdelikte, politisch motivierte Straftaten, Verkehrsdelikte, Tötungsdelikte und die organisierte Kriminalität.<ref>[https://www.polizei-nrw-bewerbung.de/ausbildung/kriminalpolizei Polizei NRW]</ref>