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* In einer Urkunde vom [[20. Februar]] wird der Verkauf einer Jahresrente dokumentiert. Aleth Walraven, die Witwe von Idel Walraven, und ihre Söhne Jasper und Ydel Walraven verkaufen dem Godert van Buyten, Bürger zu Hamm, und seiner Frau Styneke eine Jahresrente von 3 oberländischen rheinischen Gulden aus dem Schuyrhof, ihrem Erbgut und freien Eigen zu Osttünnen im Kirchspiel Rhynern und im Amt und Gericht Hamm. Der Kaufpreis beträgt 50 oberländische rheinische Gulden. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt des Rückkaufs. Er trägt die Siegel von Jasper Walraven und von Gerdt Brunynckhuys, [[Bürgermeister]] zu Hamm. Als Zeugen treten die Hammer Bürger Johan Rodynckhuys und Lambert Presters auf. <ref>vgl. [[Urkunde 1486 Februar 20]] </ref> | * In einer Urkunde vom [[20. Februar]] wird der Verkauf einer Jahresrente dokumentiert. Aleth Walraven, die Witwe von Idel Walraven, und ihre Söhne Jasper und Ydel Walraven verkaufen dem Godert van Buyten, Bürger zu Hamm, und seiner Frau Styneke eine Jahresrente von 3 oberländischen rheinischen Gulden aus dem Schuyrhof, ihrem Erbgut und freien Eigen zu Osttünnen im Kirchspiel Rhynern und im Amt und Gericht Hamm. Der Kaufpreis beträgt 50 oberländische rheinische Gulden. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt des Rückkaufs. Er trägt die Siegel von Jasper Walraven und von Gerdt Brunynckhuys, [[Bürgermeister]] zu Hamm. Als Zeugen treten die Hammer Bürger Johan Rodynckhuys und Lambert Presters auf. <ref>vgl. [[Urkunde 1486 Februar 20]] </ref> | ||
* Erste urkundliche Erwähnung des Stadtteils [[Wiescherhöfen]], das seinerzeit noch „Wyesch“ geschrieben wird. Zu Wiescherhöfen gehörten nach dem Steuerbuch nur drei Höfe: Greinewysch, Tünnemann und Schult zur Wysch. | |||
* Ein Schadlosbrief des Johann Boberg gegenüber Dietrich Harmen ist auf den [[22. April]] datiert. <ref> vgl. [[Urkunde 1486 April 22]] </ref> | * Ein Schadlosbrief des Johann Boberg gegenüber Dietrich Harmen ist auf den [[22. April]] datiert. <ref> vgl. [[Urkunde 1486 April 22]] </ref> | ||
* Ein Schadlosbrief des Merten van Heyck für seinen Schwager Dietrich Harmen ist auf den [[16. Juni]] datiert. <ref> vgl. [[Urkunde 1486 Juni 16]] </ref> | * Ein Schadlosbrief des Merten van Heyck für seinen Schwager Dietrich Harmen ist auf den [[16. Juni]] datiert. <ref> vgl. [[Urkunde 1486 Juni 16]] </ref> |