Urkunde 1427 September 1

Version vom 10. Juni 2020, 16:52 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge) (→‎Standort)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Stadt Hamm schreibt am 1. September 1427 an die Stadt Dortmund und wiederholt die Klage ihres Mitbürgers Johann Smelinch und bittet darum, Coird von Lindenhorst, der auch sonst ohne angesagte Fehde Bürger von Hamm beraubte, zur Genugtuung anzuhalten.

Siegel der Stadt Hamm

Standort

Stadtarchiv Dortmund [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Archiv Dortmund, Stadt, Bestand Haupturkundenbestand, Signatur 2515

Siehe auch