Urkunde 1511 Juli 16

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Eine Schadloserklärung des Goert von Ketteler an Dietrich von der Recke, der sich für ihn dem Kapitel des Klosters zu St. Mauritz für 100 Gulden verbürgt hatte, datiert auf den 16. Juli 1511.

Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 197

Siehe auch