Urkunde 1568 Januar 24

Version vom 22. Juli 2015, 21:16 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

In einem Schreiben vom 24. Januar 1568 intervenierte der Richter zu Hamm, Hermann Wilstake, bezüglich des Nachlasses von Gert Koleweyes. Es werden der Gerichtsschreiber und ein weiterer Einwohner von Hamm genannt.

Regest

Dössler fasst den Inhalt des Schreibens wie folgt zusammen: [1]

Johan und Hinrich Koleweye, Brüder, Untertanen des genannten Gerichtssprengels, samt ihren Schwestern Elßa und Gusta als nächste Erben ihres zu Soest unlängst verst. Bruders Gerdt Koleweye. Die verst. Eltern wären Dirich Koleweye und Ehefrau Elße. Die Geschwister Koleweye wären aus einem zuchtigen ehebedt ehelig, frieg, recht und unverbunden standtz ertzogen und geporn und alßo rechte, friege eheliche kindere und vullenkommen broidere und schwestere gewest und niemande eigenthumbs halben zugethan oder verpflichtet. Vollständige Zuversichtserklärung. Z. für das Verwandtschaftsverh.: Hinrich Minneker, gen. von Dinker, Dirich von Dincker, Johan Gethman und Theyman Boninck. Für die Besiegelung als Standgenossen des Gerichtes: Jeorgen Gerwich, Gerichtsschreiber, und Johan Ulenbroick, Einwohner zu Hamm.

Standort

Stadtarchiv Soest [2]

Anmerkungen

  1. Emil Dösseler: Toversichtsbriefe für Soest 1325-1639, Münster 1969, S.235
  2. Findbuch A, Signatur 1910

Siehe auch