Urkunde 1336 September 14: Unterschied zwischen den Versionen
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Justinus, Prior, Elisabeth, Priorin, und der gesamte Konvent des Katharinenklosters in Dortmund bekunden, dass sie unter Zustimmung des Abtes Arnold in Knechtstedt den edlen Conrad von der Mark und seine Gattin Elisabeth in ihre confraternitas aufgenommen und diesen die Berechtigung verliehen haben, an allen Messen, Vigilien, Reden, Jejunien, Kasteiungen und guten Werken teil zu haben. Conrad schenkt dafür dem Kloster 5 Mark Denare, wofür 6 Schillinge Rente erworben sind unter der Verpflichtung, jährlich zwei Memorien für die Stifter zu halten. | Justinus, Prior, Elisabeth, Priorin, und der gesamte Konvent des Katharinenklosters in Dortmund bekunden, dass sie unter Zustimmung des Abtes Arnold in Knechtstedt den edlen Conrad von der Mark und seine Gattin Elisabeth in ihre confraternitas aufgenommen und diesen die Berechtigung verliehen haben, an allen Messen, Vigilien, Reden, Jejunien, Kasteiungen und guten Werken teil zu haben. Conrad schenkt dafür dem Kloster 5 Mark Denare, wofür 6 Schillinge Rente erworben sind unter der Verpflichtung, jährlich zwei Memorien für die Stifter zu halten. <ref> vgl. Rübel, Karl: Dortmunder Urkundenbuch. Band I. Erste Hälfte. Dortmund 1881. S. 356-357 </ref> | ||
== Literatur == | |||
* Rübel, Karl: Dortmunder Urkundenbuch. Band I. Erste Hälfte. Dortmund 1881 | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
Aktuelle Version vom 5. Oktober 2025, 22:50 Uhr
Conrad von der Mark und seine Gattin werden am 14. September 1336 als confratres in das Katharinenkloster zu Dortmund aufgenommen.
Regest
Justinus, Prior, Elisabeth, Priorin, und der gesamte Konvent des Katharinenklosters in Dortmund bekunden, dass sie unter Zustimmung des Abtes Arnold in Knechtstedt den edlen Conrad von der Mark und seine Gattin Elisabeth in ihre confraternitas aufgenommen und diesen die Berechtigung verliehen haben, an allen Messen, Vigilien, Reden, Jejunien, Kasteiungen und guten Werken teil zu haben. Conrad schenkt dafür dem Kloster 5 Mark Denare, wofür 6 Schillinge Rente erworben sind unter der Verpflichtung, jährlich zwei Memorien für die Stifter zu halten. [1]
Literatur
- Rübel, Karl: Dortmunder Urkundenbuch. Band I. Erste Hälfte. Dortmund 1881
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ vgl. Rübel, Karl: Dortmunder Urkundenbuch. Band I. Erste Hälfte. Dortmund 1881. S. 356-357