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Elisabeth von Limburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Elisabeth von Limburg war Ehefrau des [[Dietrich IV. von Volmarstein|Dietrich von Volmarstein]] und Mutter von [[Johannes II. von Volmarstein|Johann von Volmarstein]]. Sie wird mutmaßlich kurz nach der Ausstellung der letzten überlieferten Urkunde verstorben sein.  
'''Elisabeth von Limburg''' war Ehefrau des [[Dietrich IV. von Volmarstein|Dietrich von Volmarstein]] und Mutter von [[Johannes II. von Volmarstein|Johann von Volmarstein]]. Sie wird mutmaßlich kurz nach der Ausstellung der letzten überlieferten Urkunde verstorben sein.  


== Familie ==
== Familie ==
Nach dem Tod ihres Mannes am [[3. Oktober]] [[1396]] lebt Elisabeth von Limburg auf ihrem Leibzuchtgut in [[Heessen]]. Sie ist seitdem regelmäßig in Urkunden erwähnt.  
Nach dem Tod ihres Mannes am [[3. Oktober]] [[1396]] lebte Elisabeth von Limburg auf ihrem Leibzuchtgut in [[Heessen]]. Sie ist seitdem regelmäßig in Urkunden erwähnt.  


== Urkundliche Erwähnungen ==
== Urkundliche Erwähnungen ==
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Die urkundlichen Erwähnungen sind von besonderer Bedeutung, da hier erstmals in der mittelalterlichen Geschichte von Hamm eine adelige Frau als Einzelperson regelmäßig und relativ eigenständig Rechtsgeschäfte im eigenen Namen durchführt.   
Die urkundlichen Erwähnungen sind von besonderer Bedeutung, da hier erstmals in der mittelalterlichen Geschichte von Hamm eine adelige Frau als Einzelperson regelmäßig und relativ eigenständig Rechtsgeschäfte im eigenen Namen durchführt.   


[[Kategorie:Personen (Hamm)|Elisabeth von Limburg]]
[[Kategorie:Person (Hamm)|Limburg, Elisabeth von]]

Aktuelle Version vom 2. November 2025, 18:30 Uhr

Elisabeth von Limburg war Ehefrau des Dietrich von Volmarstein und Mutter von Johann von Volmarstein. Sie wird mutmaßlich kurz nach der Ausstellung der letzten überlieferten Urkunde verstorben sein.

Familie

Nach dem Tod ihres Mannes am 3. Oktober 1396 lebte Elisabeth von Limburg auf ihrem Leibzuchtgut in Heessen. Sie ist seitdem regelmäßig in Urkunden erwähnt.

Urkundliche Erwähnungen

Die urkundlichen Erwähnungen sind von besonderer Bedeutung, da hier erstmals in der mittelalterlichen Geschichte von Hamm eine adelige Frau als Einzelperson regelmäßig und relativ eigenständig Rechtsgeschäfte im eigenen Namen durchführt.

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