Kommunaler Parkfriedhof Herringen (Islamischer Teil): Unterschied zwischen den Versionen
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Hier werden seit 1994 in einem besonderen Friedhofsbereich Grabstätten für Angehörige des islamischen Glaubens vorgehalten. Es wurde im Besonderen darauf geachtet, dass auf der ausgewählten Fläche noch niemals zuvor Bestattungen stattgefunden haben. Die Lage der Grabstätten berücksichtigt die Gebetsrichtung [qibla] nach Mekka. | |||
In Abstimmung mit dem Integrationsrat wurden im Rahmen der Neufassung der Friedhofssatzung bereits 2007 die Besonderheiten muslimischer Bestattungen berücksichtigt. Sarglose Bestattungen, Transport des Leichnams auf dem Friedhof in einem geeigneten | In Abstimmung mit dem Integrationsrat wurden im Rahmen der Neufassung der Friedhofssatzung bereits 2007 die Besonderheiten muslimischer Bestattungen berücksichtigt. Sarglose Bestattungen, Transport des Leichnams auf dem Friedhof in einem geeigneten | ||
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* [https://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv_neu/Dokumente/Umweltamt/Flyer_muslimischer_Friedhof_Internet.pdf Flyer der Stadt Hamm] | * [https://www.hamm.de/fileadmin/user_upload/Medienarchiv_neu/Dokumente/Umweltamt/Flyer_muslimischer_Friedhof_Internet.pdf Flyer der Stadt Hamm] | ||
* [http://www.eslam.de/begriffe/p/parkfriedhof_hamm.htm Der Friedhof bei dr Enzyklopadie des Islam] | * [http://www.eslam.de/begriffe/p/parkfriedhof_hamm.htm Der Friedhof bei dr Enzyklopadie des Islam] | ||
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Version vom 28. Februar 2024, 18:49 Uhr
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Einen islamischen Friedhof gibt es als Teil des Kommunalen Parkfriedhof Herringen.
Hier werden seit 1994 in einem besonderen Friedhofsbereich Grabstätten für Angehörige des islamischen Glaubens vorgehalten. Es wurde im Besonderen darauf geachtet, dass auf der ausgewählten Fläche noch niemals zuvor Bestattungen stattgefunden haben. Die Lage der Grabstätten berücksichtigt die Gebetsrichtung [qibla] nach Mekka.
In Abstimmung mit dem Integrationsrat wurden im Rahmen der Neufassung der Friedhofssatzung bereits 2007 die Besonderheiten muslimischer Bestattungen berücksichtigt. Sarglose Bestattungen, Transport des Leichnams auf dem Friedhof in einem geeigneten geschlossenen Behältnis und Herablassen in das Grab durch die Trauergemeinde sind auf Wunsch möglich. Nähere Auskünfte, insbesondere zur Durchführung einer sarglosen Bestattung, erteilt Ihre Friedhofsverwaltung.
Innerhalb des muslimischen Grabfeldes können Erdbestattungen in Kinder-, Reihen- oder Wahlgrabstätten erfolgen. Für Reihengrä- ber gilt in der Regel eine Ruhefrist von 25 Jahren. Wahlgrabstätten können dagegen schon zu Lebzeiten und mit einem Nutzungsrecht von bis zu 50 Jahren erworben werden. Weitere Verlängerungen der Wahlgräber sind möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist /Nutzungsdauer werden die Grabstätten eingeebnet. Eine Wiederbelegung ist grundsätzlich möglich. Die Gebeine der Verstorbenen verbleiben auf Dauer in der Grabstätte.
Unter anderem liegen hier der Chirurg Dr.med. Abdul-Latif Lalee, Amina Abdullah Bednorz und Muhammad Salim Abdullah.