Von Rinkerode (Familie): Unterschied zwischen den Versionen

Aus HammWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(Kosmetik)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Familie von Rinkerode''' ist seit dem 12. Jahrhundert urkundlich belegt und war über mehrere Generationen hinweg im Lehnsbesitz des Hauses Heessen und der Freigrafschaft Wilshorst.
Die '''Familie von Rinkerode''' ist seit dem [[12. Jahrhundert]] urkundlich belegt und war über mehrere Generationen hinweg im Lehnsbesitz des Hauses [[Haus Heessen|Heessen]] und der Freigrafschaft Wilshorst.


== Die Herren von Rinkerode ==
== Die Herren von Rinkerode ==
Zeile 5: Zeile 5:
Urkundlich nachweisbar sind vier Herren von Rinkerode, die alle den Vornamen Gerwin tragen.
Urkundlich nachweisbar sind vier Herren von Rinkerode, die alle den Vornamen Gerwin tragen.


Gerwin I von Rinkerode wird urkundlich im 12. Jahrhundert erwähnt. <ref> vgl. Nikolaus Kindlinger: Geschichte der Familie und Herrschaft von Volmerstein </ref>. Er stirbt kurz vor oder im Jahr 1202, da zu diesem Zeitpunkt seine Witwe mit Vornamen Gertrud eine Memorie im Stift Kappenberg zu seinem Gedenken einrichtet.   
Gerwin I. von Rinkerode wird urkundlich im 12. Jahrhundert erwähnt.<ref>vgl. Nikolaus Kindlinger: Geschichte der Familie und Herrschaft von Volmerstein</ref> Er stirbt kurz vor oder im Jahr 1202, da zu diesem Zeitpunkt seine Witwe mit Vornamen Gertrud eine Memorie im Stift Kappenberg zu seinem Gedenken einrichtet.   


Gerwin II von Rinkerode tritt uns ab 1220 in Urkunden entgegen. Er hat das Lehen über die Freigrafschaft Wilshorst und ist damit Richter in dessen Einzugsgebiet. Dieses Lehen hat er vom Grafen von der Mark erhalten, der es selber als Lehen des Bischofs von Münster erhalten hatte. <ref> vgl. Emil Steinkühler: Heessen (Westf.). Die Geschichte der Gemeinde. Heessen 1952, S. 20 </ref> Gerwin II. findet bis 1256 u.a. im Gefolge des Grafen Engelbert III. von der Mark Erwähnung.
Gerwin II. von Rinkerode tritt uns ab [[13. Jahrhundert (vor der Stadtgründung Hamms)|1220]] in [[Portal:Urkunden|Urkunden]] entgegen. Er hat das Lehen über die Freigrafschaft Wilshorst und ist damit Richter in dessen Einzugsgebiet. Dieses Lehen hat er vom Grafen von der Mark erhalten, der es selber als Lehen des Bischofs von Münster erhalten hatte.<ref>vgl. Emil Steinkühler: Heessen (Westf.). Die Geschichte der Gemeinde. Heessen 1952, S. 20.</ref> Gerwin II. findet bis 1256 u. a. im Gefolge des Grafen Engelbert III. von der Mark Erwähnung.


Neben Gerwin II. von Rinkerode tritt Heribert von Rinkerode als Gefolgsmann von [[Friedrich von Isenberg]] in Erscheinung. Heribert war maßgeblich na der Ermordung des Bischofs Engelberg von Köln im Jahr 1225 beteiligt.  
Neben Gerwin II. von Rinkerode tritt Heribert von Rinkerode als Gefolgsmann von [[Friedrich von Isenberg]] in Erscheinung. Heribert war maßgeblich an der Ermordung des Bischofs Engelberts von Köln im Jahr 1225 beteiligt.  


Gerwin III. von Rinkerode wird ab 1263 urkundlich erwähnt. Er tritt wie sein Namensvorgänger in der Gefolgschaft des Grafen von der Mark auf. Kindlinger geht davon aus, dass er um 1273 verstorben sein wird.
Gerwin III. von Rinkerode wird ab 1263 urkundlich erwähnt. Er tritt wie sein Namensvorgänger in der Gefolgschaft des Grafen von der Mark auf. Kindlinger geht davon aus, dass er um 1273 verstorben sein muss.


[[Gervin von Rinkerode|Gerwin IV. von Rinkerode]] wird durch Urkunden ab dem Jahr 1273 belegt. Er stirbt kurz vor oder im Jahr 1318. Gerwin IV. ist im Lehnsbesitz des [[Haus Heessen|Hauses Heessen]]. Durch die Heirat seiner einzigen Tochter Gostie mit Dietrich II. von Volmerstein kommen die Lehnsgüter der Familie von Rinkerode in den Beistz der Familie von Volmerstein.
[[Gervin von Rinkerode|Gerwin IV. von Rinkerode]] wird durch Urkunden ab dem Jahr 1273 belegt. Er stirbt kurz vor oder im Jahr 1318. Gerwin IV. ist im Lehnsbesitz des [[Haus Heessen|Hauses Heessen]]. Durch die Heirat seiner einzigen Tochter Gostie mit Dietrich II. von Volmerstein kommen die Lehnsgüter der Familie von Rinkerode in den Besitz der Familie von Volmerstein.


== Literatur ==
== Literatur ==
 
* Emil Steinkühler: [[Heessen (Buch)|Heessen (Westf.). Die Geschichte der Gemeinde.]] Heessen 1952.
* Emil Steinkühler: Heessen (Westf.). Die Geschichte der Gemeinde. Heessen 1952
* Nikolaus Kindlinger: Geschichte der Familie und Herrschaft von Volmerstein. 2 Bde. Osnabrück 1801.
* Nikolaus Kindlinger: Geschichte der Familie und Herrschaft von Volmerstein. 2 Bde. Osnabrück 1801


== Anmerkungen ==
== Anmerkungen ==

Aktuelle Version vom 22. Januar 2024, 23:39 Uhr

Die Familie von Rinkerode ist seit dem 12. Jahrhundert urkundlich belegt und war über mehrere Generationen hinweg im Lehnsbesitz des Hauses Heessen und der Freigrafschaft Wilshorst.

Die Herren von Rinkerode

Urkundlich nachweisbar sind vier Herren von Rinkerode, die alle den Vornamen Gerwin tragen.

Gerwin I. von Rinkerode wird urkundlich im 12. Jahrhundert erwähnt.[1] Er stirbt kurz vor oder im Jahr 1202, da zu diesem Zeitpunkt seine Witwe mit Vornamen Gertrud eine Memorie im Stift Kappenberg zu seinem Gedenken einrichtet.

Gerwin II. von Rinkerode tritt uns ab 1220 in Urkunden entgegen. Er hat das Lehen über die Freigrafschaft Wilshorst und ist damit Richter in dessen Einzugsgebiet. Dieses Lehen hat er vom Grafen von der Mark erhalten, der es selber als Lehen des Bischofs von Münster erhalten hatte.[2] Gerwin II. findet bis 1256 u. a. im Gefolge des Grafen Engelbert III. von der Mark Erwähnung.

Neben Gerwin II. von Rinkerode tritt Heribert von Rinkerode als Gefolgsmann von Friedrich von Isenberg in Erscheinung. Heribert war maßgeblich an der Ermordung des Bischofs Engelberts von Köln im Jahr 1225 beteiligt.

Gerwin III. von Rinkerode wird ab 1263 urkundlich erwähnt. Er tritt wie sein Namensvorgänger in der Gefolgschaft des Grafen von der Mark auf. Kindlinger geht davon aus, dass er um 1273 verstorben sein muss.

Gerwin IV. von Rinkerode wird durch Urkunden ab dem Jahr 1273 belegt. Er stirbt kurz vor oder im Jahr 1318. Gerwin IV. ist im Lehnsbesitz des Hauses Heessen. Durch die Heirat seiner einzigen Tochter Gostie mit Dietrich II. von Volmerstein kommen die Lehnsgüter der Familie von Rinkerode in den Besitz der Familie von Volmerstein.

Literatur

Anmerkungen

  1. vgl. Nikolaus Kindlinger: Geschichte der Familie und Herrschaft von Volmerstein
  2. vgl. Emil Steinkühler: Heessen (Westf.). Die Geschichte der Gemeinde. Heessen 1952, S. 20.