Naturschutzgebiete in Hamm: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Naturschutzgebiete''' werden festgesetzt, weil diese Gebiete einen hohen ökologischen Wert besitzen. Dies ist im § 20 ''Landschaftsgesetz NRW'' nachzulesen. Demnach gelten als Schutzziele: | '''Naturschutzgebiete''' (NSG) werden festgesetzt, weil diese Gebiete einen hohen ökologischen Wert besitzen. Dies ist im § 20 ''Landschaftsgesetz NRW'' nachzulesen. Demnach gelten als Schutzziele: | ||
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Es folgten die Landschaftspläne Hamm-Ost (24.06.1997) und Hamm-Süd (12.05.2004). Die LPs gelten nur im unbebauten Außenbereich, nicht innerhalb der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. In den Bestimmungen der Schutzgebiete wird festgeschrieben, welche Tätigkeiten erlaubt bzw. nicht erlaubt sind und welche Entwicklungen angestrebt werden. Alle Pläne sind in die Jahre gekommen und müssen überarbeitet werden (Stand 2023). | Es folgten die Landschaftspläne Hamm-Ost (24.06.1997) und Hamm-Süd (12.05.2004). Die LPs gelten nur im unbebauten Außenbereich, nicht innerhalb der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. In den Bestimmungen der Schutzgebiete wird festgeschrieben, welche Tätigkeiten dort erlaubt bzw. nicht erlaubt sind und welche Entwicklungen angestrebt werden. Alle Pläne sind in die Jahre gekommen und müssen überarbeitet werden (Stand 2023). | ||
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=== Nach Landschaftsplan Hamm-West === | === Nach Landschaftsplan Hamm-West === | ||
* | * Kurriker Berg (1.2.1) | ||
* | * [[Naturschutzgebiet Alte Lippe und Radbodsee|Ehemaliger Radbodsee und Alte Lippe]] (1.2.2) | ||
* Im Brauck (1.2.3) | * Im Brauck (1.2.3) | ||
* Am Eckernkamp (1.2.4) | * Am Eckernkamp (1.2.4) | ||
* | * Am Tibaum (1.2.5) | ||
=== Nach Landschaftsplan Hamm-Ost === | === Nach Landschaftsplan Hamm-Ost === |
Aktuelle Version vom 5. Dezember 2023, 19:33 Uhr
Naturschutzgebiete (NSG) werden festgesetzt, weil diese Gebiete einen hohen ökologischen Wert besitzen. Dies ist im § 20 Landschaftsgesetz NRW nachzulesen. Demnach gelten als Schutzziele:
- die Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Gründe,
- die Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbildes.
Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn es darum geht, die Herstellung oder Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte von bestimmten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten zu fördern. Darüber hinaus gelten für jedes einzelne Naturschutzgebiete besondere Ziele, die mit der Festsetzung verbessert oder angestrebt werden.
Alle Naturschutzgebiete können zur stillen Erholung genutzt werden, wenn die Besucher auf den Wegen bleiben.
Geschichte
Am 30. September 1989 wurde der erste Landschaftsplan (LP) in Hamm, der LP Hamm-West, rechtskräftig. Planende Behörde war die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Hamm im Umweltamt. Die Bearbeitungszeit hatte 14 Jahre betragen. In diesem Planwerk wurden Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile festgelegt. Es gibt eine Festsetzungskarte (mit den Schutzgebieten) und eine Entwicklungskarte, in der Ziele für einzelne Gebiete formuliert werden.
Es folgten die Landschaftspläne Hamm-Ost (24.06.1997) und Hamm-Süd (12.05.2004). Die LPs gelten nur im unbebauten Außenbereich, nicht innerhalb der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. In den Bestimmungen der Schutzgebiete wird festgeschrieben, welche Tätigkeiten dort erlaubt bzw. nicht erlaubt sind und welche Entwicklungen angestrebt werden. Alle Pläne sind in die Jahre gekommen und müssen überarbeitet werden (Stand 2023).
Naturschutzgebiete in Hamm
Die nachfolgend aufgeführten Nummern sind in den LPs aufgeführt:
Nach Landschaftsplan Hamm-West
- Kurriker Berg (1.2.1)
- Ehemaliger Radbodsee und Alte Lippe (1.2.2)
- Im Brauck (1.2.3)
- Am Eckernkamp (1.2.4)
- Am Tibaum (1.2.5)
Nach Landschaftsplan Hamm-Ost
- Schmehauser Mersch (2.1)
- Munnebach (2.2)
- Haarener Lippeaue (2.3)
- Oberwerrieser Mersch (2.4)
- Mühlenlaar (2.5)
- Schlagmersch (2.6)
- Heessener Wald (2.7)
- Lohbusch (2.8)
- Haarener Baggerseen (2.9)
- Geithewald (2.10)
- Wilshauser Holz (2.11)
- Hohenover (2.12)
- Ahsemersch (2.13)
- Gravenkamp (2.14)
- Caldenhof (2.15)
Nach Landschaftsplan Hamm-Süd
- Hohenover Süd (2.1)
- Ahsemersch Süd (2.2)
- Gravenkamp Süd (2.3)
- Caldenhof Süd (2.4)
- Kuhkamp (2.5)
- Gallberg (2.6)
- Donauer Bach (2.7)
- Seseke (2.8)
- Rehwiese (2.9)
- Oberer Bewerbach (2.10)
- Unterer Bewerbach (2.11)
Zu allen LP und NSG gibt es Kartenmaterial beim Herausgeber, mit dessen Hilfe die Abgrenzungen erkennbar sind. Aber auch die Naturschutzverbände (wie der Naturschutzbund Hamm e.V. – NABU Hamm) geben Auskunft.
Herausforderungen
Das größte Problem für die in NSG lebenden Tierarten stellen frei laufende Hunde dar. Die NSG in der Lippeaue Hamm-Ost werden darüber hinaus im Sommer durch illegalen Badebetrieb belastet. Besonders im Uferbereich brütende Arten wie Haubentaucher und Eisvogel geben dann durch permanente Störungen gestresst ihre Gelege auf und brechen Bruten ab.