Am Kappenbusch (Straße): Unterschied zwischen den Versionen
RaWen (Diskussion | Beiträge) K (MM) |
Bonni (Diskussion | Beiträge) (Aktualisiert) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Straße | {{Straße | ||
|Name=Am | |Name=Am Kappenbusch… | ||
|Straßenschild=Strassenschild_Am_Kappenbusch.jpg | |Straßenschild=Strassenschild_Am_Kappenbusch.jpg | ||
|Bild=Am_Kappenbusch01.jpg | |Bild=Am_Kappenbusch01.jpg | ||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
Sie verbindet den [[Dasbecker Weg]] mit der [[Sulkshege]]. | Sie verbindet den [[Dasbecker Weg]] mit der [[Sulkshege]]. | ||
== | == Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung == | ||
Im November 2021 stellte die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Heessen folgende Anfrage<ref>Anfrage 0185/21 vom 6.11.2021</ref>: | |||
<blockquote> | |||
[…] die Straße „Am Kappenbusch“ ist derzeit als Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung zur „Sulkshege“ ausgestaltet. Bei Parkvorgängen ergibt sich auf Grund dessen, eine ungünstige Ausstiegsituation für Fahrer:innen, da die Fahrzeuge so zu parken sind, dass sich die Fahrerseite entweder an einer Vorgartenmauer/einem -zaun oder eine Häuserwand befindet. Deshalb parken die Fahrzeuge oft auch in die Fahrbahn hinein, um auf der Fahrerseite noch einigermaßen komfortabel aussteigen zu können. Dadurch verengt sich allerdings die ohnehin sehr enge Fahrbahn für den fahrenden Verkehr. Zudem behindern Abbiegevorgänge vom Dasbecker Weg in die Einbahnstraße „Am Kappenbusch“ den | |||
Verkehrsfluss auf dem ohnehin viel befahrenen Dasbecker Weg“. Um diese beiden Problemfelder zu beheben, bietet aus Sicht der Anlieger an, ie Einbahnstraßenregelung umzukehren. | |||
Die SPD-Fraktion fragt deshalb an, | |||
ist es möglich die Einbahnstraßenregelung an dieser Stelle umzukehren und hat die Verwaltung diesbezüglich Bedenken? | |||
Die SPD-Fraktion fragt darüber hinaus an, | |||
ist es möglich auf der Fahrbahn der Straße „Am Kappenbusch“ den Bereich, in dem das Parken erlaubt ist, durch Markierungen zu kennzeichnen? | |||
Begründung: | |||
Die Anlieger berichten, dass in der Straße „Am Kappenbusch“ gehäuft verkehrswidrig geparkt wird und erhoffen sich durch die Markierung von Parkflächen, in denen das Parken erlaubt ist, eine erhöhte Sensibilität hierfür zu schaffen. Das verkehrswidrige Parken soll zudem nachfolgend zumindest minimiert werden, indem Parkverstöße geahndet werden. | |||
</blockquote> | |||
Am 11. Februar 2022 erfolge die Stellungnahme der Verwaltung<ref>Stellungnahme 0340/22 vom 11.2.2022</ref>: | |||
<blockquote> | |||
Die Thematik wurde in der Dienstbesprechung Verkehr erörtert. Die Markierung von Parkständen wird nicht als hilfreich für den Radverkehr bewertet, weil Radfahrer dann zur Fahrbahnmitte gedrängt werden. Auch führen die Markierungsunterteilungen i. d. R. zu einer Reduzierung der Stellplätze. | |||
Als Abhilfe schlägt die Verwaltung vor, die Einbahnstraße umzukehren, so dass Fahrzeuge näher an den Grundstücksgrenzen parken und somit mehr Platz für die Radfahrer verbleibt. Die Umsetzung kann nach Votum der Bezirksvertretung durch Umstellung der Beschilderung erfolgen. | |||
</blockquote> | |||
Daraufhin beantrage die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Heessen am 23. Februar 2022<ref>Antrag 0387/22 vom 23.2.2022</ref>: | |||
<blockquote> | |||
[…] die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Heessen beantragt | |||
die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung „Am Kappenbusch“. Eine Markierung der Parkbereiche wird, in Abstimmung mit den Anlieger:innen, zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert. | |||
Begründung: Mit der Anfrage Nr. 0185/21 vom 09.11.2021 hat die SPD-Fraktion die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob die Möglichkeit bestehe, die Einbahnstraßenregelung „Am Kappenbusch“ umzukehren. Des Weiteren fragte die SPD-Fraktion an, ob es hier möglich sei, Parkplächen zu markieren, um durch Kennzeichnung eben jener eine erhöhte Sensibilität zum ordnungsgemäßen Parken zu schaffen. Mi Stellumgnahme Nr. 0340/22 vom 11.02.2022 teilt die Verwaltung mit, dass sie Markierungen nicht empfehle, allerdings die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung befürworte und bei entsprechendem Votum der Bezirksvertretung so umsetze. | |||
Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, die zukünftige Parksituation weiter zu beobachten. Sollte neben der zu erwartenden Förderung des Verkehrsflusses keine signifikante Verbesserung des ruhenden Verkehrs festgestellt werden, könnte hier eine nachträgliche Kennzeichnung der Parkbereiche in Betracht bezogen werden. | |||
</blockquote> | |||
== Besonderheiten == | == Besonderheiten == | ||
[[Datei:Verkehrsschild Zone 30.jpg]] | [[Datei:Verkehrsschild Zone 30.jpg]] | ||
[[Datei:Verkehrsschild Einbahnstrasse.jpg]] | [[Datei:Verkehrsschild Einbahnstrasse.jpg]] | ||
== Einzelnachweise == | |||
<references/> | |||
[[Kategorie:Straßen]] | [[Kategorie:Straßen]] |
Version vom 4. März 2022, 09:11 Uhr
- Länge
- 140 m
- Typ
- Wohnstraße
- Existiert seit
- 1938
- Namensherkunft
- nach dem Wald Kappenbusch
Am Kappenbusch von der Sulkshege aus
- Stand der Daten
- 04.03.2022
Am Kappenbusch ist eine Straße im Bezirk Heessen.
Sie verbindet den Dasbecker Weg mit der Sulkshege.
Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung
Im November 2021 stellte die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Heessen folgende Anfrage[1]:
[…] die Straße „Am Kappenbusch“ ist derzeit als Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung zur „Sulkshege“ ausgestaltet. Bei Parkvorgängen ergibt sich auf Grund dessen, eine ungünstige Ausstiegsituation für Fahrer:innen, da die Fahrzeuge so zu parken sind, dass sich die Fahrerseite entweder an einer Vorgartenmauer/einem -zaun oder eine Häuserwand befindet. Deshalb parken die Fahrzeuge oft auch in die Fahrbahn hinein, um auf der Fahrerseite noch einigermaßen komfortabel aussteigen zu können. Dadurch verengt sich allerdings die ohnehin sehr enge Fahrbahn für den fahrenden Verkehr. Zudem behindern Abbiegevorgänge vom Dasbecker Weg in die Einbahnstraße „Am Kappenbusch“ den Verkehrsfluss auf dem ohnehin viel befahrenen Dasbecker Weg“. Um diese beiden Problemfelder zu beheben, bietet aus Sicht der Anlieger an, ie Einbahnstraßenregelung umzukehren.
Die SPD-Fraktion fragt deshalb an,
ist es möglich die Einbahnstraßenregelung an dieser Stelle umzukehren und hat die Verwaltung diesbezüglich Bedenken?
Die SPD-Fraktion fragt darüber hinaus an,
ist es möglich auf der Fahrbahn der Straße „Am Kappenbusch“ den Bereich, in dem das Parken erlaubt ist, durch Markierungen zu kennzeichnen?
Begründung:
Die Anlieger berichten, dass in der Straße „Am Kappenbusch“ gehäuft verkehrswidrig geparkt wird und erhoffen sich durch die Markierung von Parkflächen, in denen das Parken erlaubt ist, eine erhöhte Sensibilität hierfür zu schaffen. Das verkehrswidrige Parken soll zudem nachfolgend zumindest minimiert werden, indem Parkverstöße geahndet werden.
Am 11. Februar 2022 erfolge die Stellungnahme der Verwaltung[2]:
Die Thematik wurde in der Dienstbesprechung Verkehr erörtert. Die Markierung von Parkständen wird nicht als hilfreich für den Radverkehr bewertet, weil Radfahrer dann zur Fahrbahnmitte gedrängt werden. Auch führen die Markierungsunterteilungen i. d. R. zu einer Reduzierung der Stellplätze.
Als Abhilfe schlägt die Verwaltung vor, die Einbahnstraße umzukehren, so dass Fahrzeuge näher an den Grundstücksgrenzen parken und somit mehr Platz für die Radfahrer verbleibt. Die Umsetzung kann nach Votum der Bezirksvertretung durch Umstellung der Beschilderung erfolgen.
Daraufhin beantrage die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Heessen am 23. Februar 2022[3]:
[…] die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Heessen beantragt
die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung „Am Kappenbusch“. Eine Markierung der Parkbereiche wird, in Abstimmung mit den Anlieger:innen, zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert.
Begründung: Mit der Anfrage Nr. 0185/21 vom 09.11.2021 hat die SPD-Fraktion die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob die Möglichkeit bestehe, die Einbahnstraßenregelung „Am Kappenbusch“ umzukehren. Des Weiteren fragte die SPD-Fraktion an, ob es hier möglich sei, Parkplächen zu markieren, um durch Kennzeichnung eben jener eine erhöhte Sensibilität zum ordnungsgemäßen Parken zu schaffen. Mi Stellumgnahme Nr. 0340/22 vom 11.02.2022 teilt die Verwaltung mit, dass sie Markierungen nicht empfehle, allerdings die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung befürworte und bei entsprechendem Votum der Bezirksvertretung so umsetze.
Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, die zukünftige Parksituation weiter zu beobachten. Sollte neben der zu erwartenden Förderung des Verkehrsflusses keine signifikante Verbesserung des ruhenden Verkehrs festgestellt werden, könnte hier eine nachträgliche Kennzeichnung der Parkbereiche in Betracht bezogen werden.
Besonderheiten
Datei:Verkehrsschild Zone 30.jpg Datei:Verkehrsschild Einbahnstrasse.jpg