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Die Plädoyers werden am 29. April gehalten. Staatsanwalt Felix Giesenregen plädierte erneut auf Mord, Verteidiger Dennis Kocker hingegen fordert die Verurteilung wegen Totschlags, da es Zweifel am strafschärfenden Mordmerkmal gebe. Wie schon in der ersten Verhandlung macht der Angeklagte, Simon S., bis zum Schluss von seinem Schweigerecht Gebrauch: „Ich möchte nichts dazu sagen“.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-totschlag-prozess-olg-park-hamm-toetung-junge-frau-motiv-angeklagter-93041765.html Mord oder Totschlag? Junge Frau im OLG-Park getötet - es geht ums Motiv] in: wa.de vom 29. April 2024</ref>  
Die Plädoyers werden am 29. April gehalten. Staatsanwalt Felix Giesenregen plädierte erneut auf Mord, Verteidiger Dennis Kocker hingegen fordert die Verurteilung wegen Totschlags, da es Zweifel am strafschärfenden Mordmerkmal gebe. Wie schon in der ersten Verhandlung macht der Angeklagte, Simon S., bis zum Schluss von seinem Schweigerecht Gebrauch: „Ich möchte nichts dazu sagen“.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-totschlag-prozess-olg-park-hamm-toetung-junge-frau-motiv-angeklagter-93041765.html Mord oder Totschlag? Junge Frau im OLG-Park getötet - es geht ums Motiv] in: wa.de vom 29. April 2024</ref>  


Am [[3. Mai]] fällt die Kammer ihr Urteil. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal einer „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilt den Täter daher lediglich wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hält jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Gegen das Urteil kündigt der Staatsanwalt den Gang in die Revision an.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html „Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag“] in: wa.de vom 3. Mai 2024</ref>
Am [[3. Mai]] fällt die Kammer ihr Urteil. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass das im ersten Prozess zur Begründung herangezogene Mordmerkmal einer „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Sie verurteilt den Täter daher lediglich wegen Totschlags zu neun Jahren und acht Monaten Haft, hält jedoch die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufrecht. Gegen das Urteil kündigt der Staatsanwalt den Gang in die Revision an.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/neues-urteil-im-fall-hannah-kein-mord-sondern-nur-totschlag-93049584.html „Neues Urteil im Fall Hannah: kein Mord, sondern „nur“ noch Totschlag“] in: wa.de vom 3. Mai 2024</ref> Am [[10. Mai]] 2024 berichtet der [[WA]], dass die Staatsanwaltschaft Dortmund offiziell einen Revisionsantrag gestellt hat.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html „Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag“] in: wa.de vom 10. Mai 2024</ref>


== Verkehr ==
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