Urkunde Reichskammergericht V 227/553

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Aktenzeichen

V 227/553

Personen

Kläger: Anna Vetten, Ehefrau des Johann Schmidt, Bürger zu Münster (Westfalen)
Beklagter: Klevische Räte und Bürgermeister und Rat der Stadt Hamm
Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Pistorius (1617)
Prokuratoren (Bekl.): Dr. Konrad Fabri (1618)

Sachverhalt

Streitgegenstand: Die Klägerin erklärt, sie habe ein Eheversprechen, das sie als Minderjährige auf dessen Druck dem Heinrich Großvater [dem Jüngeren], Bürger zu Hamm, gegeben habe, durch den Apostolischen Nuntius in Köln annullieren lassen (zuständig als nächste Instanz nach dem für Eherechtsfälle in Hamm zuständigen Offizial in Werl). Die Klage richtet sich dagegen, dass nach ihrer Heirat mit einem anderen Mann die klevischen Räte Heinrich Großvater ohne ein förmliches Verfahren durch den Rat der Stadt Hamm in ihren dort gelegenen Besitz hatten immittieren lassen und sie wegen der Wendung an den Nuntius in 2000 Goldgulden Strafe genommen hatten. Der Prokurator der Klägerin legte eine Erklärung der Räte vor, die bei Zustellung des Mandates erklärt hatten, von der Sache bisher nichts gewußt zu haben. Die nicht mehr quadrangulierte Gegenklage ist im Namen der klevischen Räte und von Bürgermeister, Rat und Gericht der Stadt Hamm abgefaßt. Darin wurde die Gültigkeit des Mandates als durch falsche Angaben erschlichen bestritten. Es habe ein reguläres Verfahrens stattgefunden, in dem sich gezeigt habe, daß die Mutter der Klägerin ihre damals 11jährige Tochter Großvater zur Ehe versprochen habe. Erwachsen geworden habe die Klägerin das Versprechen zweimal (mit 12 und mit 13 Jahren) bestätigt. Mithin habe eine „rechte unauflößliche Ehe“ bestanden. Die Immission sei zur Durchsetzung des Nutznießungsrechtes eines von seiner Frau verlassenen Ehemannes am Besitz seiner Frau ergangen. Die Ausübung der päpstlichen Jurisdiktion sei für die evangelischen Reichsstände im Passauer Vertrag und im Religionsfrieden ausdrücklich ausgeschlossen worden. Die Beeinträchtigung der obrigkeitlichen Jurisdiktion stelle ein Majestätsverbrechen (crimen laesae maiestatis) dar und sei entsprechend zu strafen.

Prozessart

Mandati cassatorii et inhibitorii cum clausula

Instanzen

Reichskammergericht 1617 – 1618 (1617 – 1618)

Formalbeschreibung

11 Bl., lose; Q 1 – 3, 2 Beilagen dat. 20. März und prod. 15.Juni 1618. Vgl. RKG 5249 (S 1598/6076) und 5261 (S 1638/6188).

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, Düsseldorf [1]

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch 115.05.09 Reichskammergericht, Teil IX: U-Z