Urkunde Reichskammergericht R 266/878
Aktenzeichen
R 266/878
Personen
Kläger: Maria von der Recke als Witwe des Hermann von Merfeld zu Westerwinkel und für ihren Sohn als Vormünder Georg und Mathies Nagel und Jobst von der Recke zu Heessen
Beklagter: Herzog Johann Wilhelm von Jülich–Kleve–Berg
Prokuratoren (Kläger): für von der Recke: Dr. Konrad Fabri (1601) 1606 ? für Georg Nagel und Jobst von der Recke: Dr. Konrad Fabri 1607
Prokuratoren (Beklagter): Dr. Andreas Pfeffer (1602) 1606
Sachverhalt
Klage wegen der Verhinderung einer Pfändung, die Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg 1573 bei ausstehenden Zahlungen in einem Rentbrief über 247 1/2 Reichstaler zugestanden hatte. Der Beklagte wendet gegen die von dem Kläger geforderten Rentzahlungen von 1603, 1604 und 1605 ein, dass ein Verfahren aufgrund des Privilegiums der Austräge, des "Privilegium primae instantiae", nicht möglich sei. Das Protokoll schließt mit einem Expeditum–Vermerk vom 13. 2. 1607.
Prozessart
Citationis
Instanzen
RKG 1606 – 1607 (1573 – 1607)
Beweismittel
Verkauf einer Rente über 247 1/2 Reichstaler aus dem "Vogtgeld" zu Essen von den beiden Höfen zu Huckarde im Amt Bochum und zu Brockhausen (Brockhusen) im Amt Unna durch Herzog Wilhelm zu Jülich, Kleve und Berg für 4500 Reichstaler an Joist von der Recke und Lic. Johannes Pottgieter, 1573 (Q 4).
Formalbeschreibung
1,5 cm, 26 Bl., Q 1 – 6, 3 Beilagen.