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Urkunde 1828 Januar 16

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Erlass vom 16. Januar 1828

Auf den Antrag des königl. Oberpräsidiums zu Münster wird der unter dem Namen der Klubgesellschaft zu Hamm bestehende Verein gebildeter Personen zur geselligen Unterhaltung hiermit als moralische Person bestätigt und demselben die Befugnis erteilt, das durch den Justiz-Kommissionsrat Cappell in der Vorsterschen Kreditsache im Marktplatz zu Hamm belegene Haus nebst Pertinencien auf ihren, der Gesellschaft Namen eigentümlich zu erwerben und den Besitztitel für sich im Hypothekenbuche berichtigen zu lassen, darauf Kapitalien aufzunehmen und das Haus beliebig wieder zu veräußern.

Berlin, den 16. Januar 1828
Ministerium des Innern.[1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Quelle: Festschrift der Klubgesellschaft zum 200-jährigen Bestehen
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