Urkunde 1774 November 10
Die Witwe Anna Elisabeth Freifrau von der Recke geb. Freiin von der Recke trifft mit Engelbert von Landsberg zu Steinfort am 10. November 1774 eine Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Verteidigung "gegen die anmaßliche Ausdehnung der Lehnbarkeit" gemäß Teilungsrezess von 1615 betreffend die beiden Reichslehen, die Häuser Heessen und Steinfurt, mit Rücksicht auf die Tatsache, dass der Kaiser die Häuser Heessen und Steinfurt den Gebrüdern Freiherrn von der Recke zu Stockhausen wieder verliehen hat, sie aber nicht belehnt werden dürften, da sie die Laudemialgelder nicht beibringen werden, und aus demselben Grunde auch die mit einer Anweartschaft auf die beiden Häuser versehenen Grafen von Eltz für eine belehnung nicht oin Frage kommen.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden