Urkunde 1749 März 25

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In einer Urkunde zur Regelung einer Mitgift vom 25. März 1749 tritt Pater Licentiat Franz Philip Hülsmann aus dem Hammer Franziskaner-Observanten-Konvent als Zeuge auf.

Regest

Vor dem kaiserlichen öffentlichen immatrikulierten Notar Friedrich Christoph Grüter erscheint Franz Arnold Mauritz Wilhelm von Glaen, Herr zu Severinghausen und Ahlen, und erklärt, dass er in seinem unlängst errichteten Testament seiner Tochter Magdalena Benedicta Philipina ab deren 18. Lebensjahr einen jährlichen "Spiellpfenning" (= freies Taschengeld außerhalb der Mitgift) von 50 Reichstalern verschrieben hat. Nach reiflicher Überlegung des Herrn von Glaen soll dieser Passus wie folgt geändert werden. Die Tochter erhält zum Zeitpunkt ihrer Heirat 300 Reichstaler. Sollten die Eltern vor der Heirat der Tochter sterben, soll sie einen jährlichen "Spiellpfenning" von 25 Reichstalern nebst Kost und Kleidung aus den Einkünften des Hauses Severinghausen erhalten. Wenn in Bezug auf die standesgemäße Kleidung der Tochter mit ihrem Bruder keine Einigkeit zu erzielen ist, soll die Tochter für Kleidung jährlich einen zusätzlichen Betrag von 25 Reichstalern beanspruchen dürfen.

Zeugen: Dr. jur. utr. Albert Henrich von der Beck, Richter und Gograf zu Ahlen, Pater Licentiat Franz Philip Hülsmann aus dem Hammer Franziskaner-Observanten-Konvent.

Unterschriften: Notar Friedrich Christoph Grüter, Pater Philip Hülsman, Albert Henrich von der Beck und schwarzer Notarstempel.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Severinghausen, Haus, Bestand Urkunden