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Urkunde 1743 Juli 30
Die Familie von Westhoven schließt am 30. Juli 1743 in Hamm einen Erbvergleich.
Regest
Christoph Friederich von Westhoven, Gefreiter-Korporal bei der Leibkompagnie des Königlich Preußischen Infanterieregiments des Generalleutnants von Lepsen, schließt unter Mitwirkung seines bisherigen Kurators von Nehem zum Hohenover einen Vergleich mit seinen beiden Schwestern Louise Sibille von Westhoven, Fhefrau des Diedrich Gerhard Friedrich Sudhausen, Königlich Preußischen Rentmeisters zu Hamm, und Josephine Friederice von Westhoven, Ehefrau des Jobst Mauritz Frei¬
herrn von Ossenbruch zu Berendorff, wegen der freiadeligen Güter Heidhoff, Kirchspiel Mark, im Amt Hamm, und Goy im Amte Bochum. Die vorbenannten Güter gehören zum Nachlaß des zuerst verstorbenen Zweitältesten Bruders Carl Armand von Westhoven, Gefreiten-Korporals im obigen Regiment, und des darauf verstorbenen ältesten Bruders Franz Arnold von Westhoven, Leutnants im genannten Regiment, welche beide ohne Erben verstorben sind. Hiernach erhält
1) Christoph Friederich von Westhoven als übrig bleibendes einziges Familienmitglied im Mannesstamme das freie adelige Gut Heidhoff mit allem Zubehör, wie es durch den Hauptteilungsrezeß vom 24. März 1736 seinem verstorbenen Bruder Franz Arnoldt zugeteilt worden war, für 825 Reichstaler.
2) Das frei adelige Gut Goy wird den Eheleuten Friederüh Sudhausen und Lowise Sibilla von Westhoven, wie es der verstorbene Carl Armand von Westhoven durch den vorbenannten Hauptteilungsrezeß erhalten hat, für 7200 Reichstaler erblich übertragen.
3) Die Eheleute von Ossenbrurh zu Berendorff erhalten unter Verzicht auf diese Güter und nach Abzug der auf ihnen haftenden Pfandverschreibuniren und Schuldposten den dritten Teil von dem, was nach erfolgter Liquidation übrig bleibt. Der Rentmeister Sudhausen verpflichtet
sich, an die Eheleute heute über 6 Wochen 1730 Reichstaler zu zahlen; der Rest soll nach erfolgter Liquidation gezahlt werden. Desgleichen soll er für Martini 1745 die völligen Pächte aus dem Gute Goy erheben, jedoch sollen die Pachtrückstände von diesem Gute, und auch die jährlichen Pächte aus dem Gute Heidhoff bei der Liquidation verrechnet werden. Generalleutnant Freiherr von Leps soll in Rücksicht darauf, dass Christoph Friederich von Westhoven in seiner Leibkompagnie als Gefreiter-Korporal Dienst tut, gebeten werden, diesen Erbvergleioh zu besiegeln und zu unterschreiben.
Der Vertrag ist dreifach ausgefertigt, von den Parteien unterschrieben und besiegelt.
Zeugen: Gottfried Gaspar Davidis und Johan Conrad Rehorst.
Johann Adolph von Nehem als Vormund, Christoph Friederich von Westhoven, Jobst Moritz von Ossenbruch für sich und seine Frau Diederich Gerhard Friederich Sudhausen für sich und seine Frau siegeln und unterschreiben.
Standort
Urkunden des Archivs der Stadt Wanne-Eickel [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Ernst Symann: Die Urkunden des Stadtarchives Wanne-Eickel, 1601 - 1780. Wanne 1929 (Veröffentlichungen des Stadtarchives Wanne-Eickel, Band II Heft 2)