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Urkunde 1688

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Zwischen dem Kurfürsten zu Brandenburg und den Erben von Landsberg als Pfandinhabern des Hauses Mark wird durch den kurfürstlichen Rentmeister zu Hamm, Johann Friedrich Ludovici, und die Erben eine Abrechnung gehalten, wonach der Pfandbetrag mit Rücksicht auf die Pfandurkunden von 1601 Sept. 8., 1566 Nov. 22 betr. Geiten-Fischerei, 1529 betr. Schnapkamp und die Nutzung der Fischerei durch die von Waldenheim auf 8.000 Rtl. festgesetzt wird, unter Bedingung der Erhaltung der Gehölze Geite und Griesenbroeck und des nichtöffentlichen Charakters des Kirchwegs vom Kaldenhof. Siegelankündigung der kurfürstlichen Amtskammer. Die Urkunde ist nicht ausgefertigt und stammt vermutlich aus dem Jahr 1688.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Landsberg-Velen, Gesamtarchiv von (Dep.), Bestand Erwitte
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