Urkunde 1677 März 2
Im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren gegen die von Neheim zu Werries erbitten die Bürder Dietrich Heinrich und Friedrich von Neheim zu Sundermühlen am 2. März 1677 eine Bestätigung ihrer Ansprüche auf den niederwerriesschen Besitz Laermersch.
Regest
Die Gebrüder Diethrich Henrich und Friederich von Neheim (Nehem) zu Sundermühlen, welche, um ihre Kindesquote aus den in Diskussion stehenden niederwerriesschen Gütern zu retten, eine Originalurkunde von der Frau Witwe und den Pupillen des sel. Johan Friederich von Beverförde zu Oberwerries wünschen, verzichten, um dieselbe zu bekommen, auf Wunsch der Witwe auf alle niederwerriesschen Güter im Amte Hamm und im Stifte Münster, als auf die Allodial- und Feudalgüter und auf die Mühlen und den Laermersch auf münsterischer Seite der Lippe zu Gunsten der Witwe und der Kleinen von Beverförde, welche diese Güter bereits in Besitz haben. Doch beanspruchen sie den niederwerriesschen Teil vom Laermersch, falls er ihnen zugesprochen werden sollte.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Loburg (Dep.), Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden