Urkunde 1662 Juli 8
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Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts zu Münster verkaufen am 8. Juli 1662 die Eheleute Henrich Droste zum Hülshoff und Anna von Neheim zu Niederwerries, nachdem die Allodialgüter vor vielen Jahren in Konkurs geraten, ihre Anrechte an die Lehengüter Niederwerries, um sich daraus für den Kindsteil zu entschädigen, samt und sonders an ihren Vetter Diederich Quadt von Landscron zu Flamersheim und dessen Frau Margaretha von Bodelschwing zu übertragen.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden