Urkunde 1659 Mai 4
Am 4. Mai 1659 wird zwischen dem Haus Heessen und dem Pastor zu Heessen ein Vergleich geschlossen.
Regest
Johan Vagedes, Generalvikar des Bischofs Christoph Bernhard so wie Dechant der Kollegiatskirche St. Martini zu Münster, und Wilhelm von Fürstenberg, Domkapitular zu Trier, Münster und Paderborn, Geheimer Rat und Archidiakon der Kirche zu Heessen, bekunden, dass zwischen dem Hause Heessen und dem Pastor zu Heessen ein Vergleich zustande gekommen ist, wonach alle - 80 Jahre lange - Streitigkeiten um den Grevenkotten, den Zehnten aus verschiedenen dem Hause Heessen gehörigen näher bezeichneten und beschriebenen Erben und Grundstücken, ferner um das Messkorn, die Kornpächte, Hühner, Gänse und sonstige Leistungen verschiedener Höfe wie auch um einem der Pastorat abträglichen Erbtausch beigelegt worden sind.
Zeugen des Vergleichs sind: Jobst Coccius und Johan Hobbelingh, Vikare der Domkirche zu Münster resp. der Pfarrkirche zu Heessen, ferner Christian Lobach und der Notar Gerhardt Detten.
Ausfertigung
Die Urkunde ist als Originalpergament erhalten. Sie trägt die angekündigten eigenhändigen Unterschriften und Siegel von Johan Vagedes, Wilhelm Freiherr von Fürstenberg, Witwe Hadewigh von der Reck geb. von Aschenbrock, Bernhardt Dietherich von der Reck (siegelt gemeinsam mit seiner vorgenannten Mutter) und Christian Kegenhoff, Pastor zu Heessen.
Die vier ziemlich gut erhaltenen Siegel hängen an.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden