Urkunde 1655 Februar 23
Eine Erbschaftsangelegenheit in der Familie von Beverförde wird am 23. Februar 1655 vertraglich geregelt.
Regest
Die Gebrüder von Beverförde zu Werries einerseits und die Exekutoren und Erben der sel. Stiftsjungfer Helena von Beverförde zu Leveren andererseits vertragen sich nach dem 1622 aufgerichteten Vertrag über das Testament und die Nachlassenschaft des sel. Osnabrücker Domkustos Everhard von Beverförde dahin, dass alle auf den sel. Johan Christoffer von Beverförde sprechenden Obligationen den Gebrüdern von Beverförde ausgehändigt werden sollen, das ihrem Vater Johan Christoffer von der Jungfer Helene testamentarisch bestimmte Legat von 20 Talern auf 70 vermehrt wurde, - dagegen sollen die Gebrüder von Beverförde auf alle weitere Ansprüche auf die Nachlassenschaft, sowohl des Domherrn als der Stiftsjungfer entschieden Verzicht leisten. Es unterschreiben und siegeln Johan Henrich Venkege (!) als Exekutor, Sibilla von Mallinckrodt, Margarethe Elisabeth von Dinklage, Jobst Vincke als Exekutor, Margaretha Gertrud Vincke als Erbin, und sodann die Gebrüder Engelbert und Johan Friederich von Beverförde als Erben des Domthesaurars Everhard von Beverförde.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden