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Urkunde 1643 November 3 b

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Wilhelm Hülßmann, Prokurator, Bürger zu Soest, reversiert am 3. November 1643 als Bevollmächtigter Goswins von Eßbach zu Brockhausen die Belehnung durch Hedwig von der Recke zu Heessen und Johann von der Recke zu Steinfurt als Vormündern Bernhard Dietrichs von der Recke mit dem vierten Teil des Gutes zu Ruploh, 2 Höfen daselbst und 11 Morgen des Schurhauses.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 460 I Familie von der Recke-Volmerstein (Dep.) - Urkunden
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