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Urkunde 1628 November 6

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Godhard von der Recke zu Heessen und Wolfsberg schließt am 6. November 1628 mit Dietrich Hermann von Merfeldt zu Westerwinkel, der sich mit ihm vor dem münsterschen Offizialatgericht wegen rückständiger Gelder kraft Schuldverschreibung gestritten hatte, einen gütlichen Vergleich, demzufolge Godhard von der Recke an den Gläubiger von Merfeldt zwei Heessener allodiale Erbgüter, das Schepers-Erbe im Kirchspiel Herbern, Bauerschaft Nordick, und das Elbert Erbe im Kirchspiel Werne, Bauerschaft Horste, samt rückständiger Pachtgelder etc. als Eigentum abtritt und am selben Tage verkauft.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden
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