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Urkunde 1625 Januar 30
Ein Konsortium von Mitgliedern der Familie von Nehem sowie Victor Walrave zu Gröneberg bescheinigen am 30. Januar 1625 den Verkauf mehrerer gemeinschaftlich ererbter Ländereien.
Regest
Margareta von Nehem, Ursel von Nehem, Helena von Beverförde, Victor Walrave zum Groneberg und Caspar von Nehem, als Erben der + Anna von Nehem Witwe Kluseners zum Bruche, bekunden, dass sie die Ländereien, die ihnen im Oktober 1614 gegen die Gebrüder Jobst und Bernd Schorlemer gt. Klusener aus dem Erbteil Annas gerichtlich zugesprochen sind, an + Jobst von Landsberg zu Erwitte, kölnischen Rat und Landdrost des Stifts Paderborn und Obristen, und dessen Frau Dorothea von Erwitte verkauft haben, nämlich den Kuhekamp bis an die Flachsrote, die Flachsrote, die Wiese gt. "Freiheit", den Hamelkampf, die Holzwiese, die Wiese gt. "Rüdenkuhle" und Eichen im Kuhekampf. Die Urkunde enthält die Siegelankündigung der Aussteller und des Richters Franz Maus zu Erwitte sowie die Unterschriften der Aussteller.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Findbuch (A 450 Er I Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.), Erwitte - Urkunden)