Urkunde 1624 Juni 28
Hermann Schenckinck zu Wieck (Wick) bekundet am 28. Juni 1624, dass im Jahre 1609 Ludolf von Galen zum Ermelinghof (Ermelinghaue) als Hauptschuldner und Hildebrand Plonies als Mitschuldner und Bürge gegen eine Rente von 90 Reichstalern, zu zahlen an Michaelis, eine Summe von 1.500 Reichstalern beim Herrn Gottfried von Raesfeld aufgenommen haben. Diese Obligation wurde 1617 vor dem Offizial zu Münster dem Hermann Schenckinck gerichtlich überschrieben, der wegen dieser Rente einen Prozess vor dem Rat der Stadt Münster gegen den säumigen Hildebrand Plonies angestrengt hat. Zur Durchsetzung seiner Forderung wurde er gerichtlich in den Besitz des Hildebrand Plönies eingewiesen. Daraufhin schlossen Hermann Schenckinck, sein Schwiegersohn Dietrich Sickman, Lic. jur., und Heinrich Plönies, Dechant des Alten Domes zu Münster, einen Vergleich. Hermann Schenckinck verzichtet auf die gerichtlich zuerkannten Rechte am Besitz des Hildebrand Plönies und übergibt die Vorurkunden. Als Gegenleistung verpflichtet sich Heinrich Plonies, 1.500 Reichstaler auf Johann Baptist 1625 in Schenckincks Namen an Dietrich Sickman zu zahlen.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten