Urkunde 1621 Juli 23

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Die Kinder des Bernhard von Drolshagen einigen sich am 23. Juli 1621 über das elterliche Erbe. Dabei erhält Heinrich von Drolshagen die vom Vater gekaufte Behausung in der Stadt Hamm samt dreier Gärten.

Regest

Henrich, Jacob, Everwin und Jungfer Thomas von Drolszhagen, Kinder des Bernhardt von Drolszhagen zu Lütkenbeck aus dessen erster Ehe mit Anna von der Tinnen, einigen sich mit ihrem Bruder Johan von Drolszhagen, ältesten Sohn aus der zweiten Ehe ihres Vaters mit Mechelt von Voerst, wegen ihrer Erbansprüche. Johan, der mit Zustimmung des Vaters die Lütkenbecker Güter übernehmen will, will dem ältesten Bruder Heinrich die vom Vater in Hamm angekaufte Behausung mit drei Gademen und 2500 Reichstaler, Jacob 3000 Reichtaler, Everwin 3150 Reichstaler und Jungfer Thomas 2350 Reichstaler geben, insgesamt also 11000 Reichstaler, zusätzlich einen Schrein und ihrer + Mutter Stuhlkissen, wie die jetzt zu Lütkenbeck vorhanden sind, und ein Bett. Zu Pfingsten 1622 soll Heinrich die Behausung in Hamm übergeben werden sowie 1000 Reichstaler und vier Hölzer, die ihm nach Hamm geliefert werden sollen. Zum selben Termin sollen Jacob 2000 Reichstaler, Everwin 1150 Reichstaler und Jungfer Thomas 1000 Reichstaler mit einem Schrein, einem Bett und 16 Stuhlkissen von ihrer + Mutter erhalten. Zu Pfingsten 1623 sollen Heinrich, Jacob, Everwin und Jungfer Thomas jeweils 500 Reichstaler erhalten, ebenso zu Pfingsten 1624. Zum letzten Termin im Jahre 1625 sollen Heinrich 500 Reichstaler, Everwin 1000 Reichstaler und Jungfer Thomas 350 Reichstaler erhalten. Nach Empfang ihrer Abfindungen sollen die vier Geschwister einen Erbverzicht auf die elterlichen Güter machen. Mit den Schulden, die auf den Gütern lasten, dürfen die abgefundene Geschwister nicht behelligt werden. Sollte Johan nicht in der Lage sein, zu den bestimmten Terminen die schuldigen Summen auszuzahlen, soll er dies ein halbes Jahr zuvor bekannt geben und die schuldigen Summen gebührlich verzinsen. Obwohl die abgefundenen Geschwister der Meinung sind, dass ihnen eigentlich eine höhere Quote zusteht, verzichten sie doch auf weitere Forderungen, um Johan und die Güter nicht allzusehr zu belasten, doch erwarten sie, dass auch die übrigen Brüder und die Schwester aus der zweiten Ehe ihres Vaters, Bernhardt, Adolf und Jungfer Mechteld, sich mit ihrem Bruder Johan in gleicher Weise vertragen, damit dieser auf Lütkenbeck adelig leben kann. Sollte Johan an den festgesetzten Terminen unvermutet nicht zahlen, hat er jedem Geschwister an jedem Termin zusätzlich eine Strafe von 200 Reichstalern zu zahlen. Die abgefundenen Geschwister verzichten auf alle weiteren Ansprüche an den Lütkenbeckschen bzw. Drolshagenschen Gütern, sie seien Allodial- oder Lehngüter. Sollten gegen diesen Vertrag verstoßen werden, treten die Kinder erster Ehe in alle Rechte wieder ein. Everwin bleibt die zu Martini zahlbare Rente von 20 Goldgulden samt dem Kapital von 400 Gulden vorbehalten wie auch allen Kindern erster Ehe die auf vergangenen Pfingsten fällige und auf kommenden Martini und Pfingsten 1622 fällige Alimente von 30 Reichstalern. Johan will zum Zeitpunkt des ersten Termins eine Bestätigung dieses Vertrages durch die fürstlichen Räte auf seine Kosten besorgen. Die Beteiligen siegeln und unterschreiben.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden