Urkunde 1616 November 4
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Die cleve-märkischen Räte schärfen am 4. November 1616 gegen einen Missbrauch den Befehl ein, dass über die Lippebrücke zu Werries keine Wagen, Karren, Pferde, Ochsen, Schweine, Schafe oder anderes Vieh getrieben werden dürfe, es sei denn, dass man zur Entrichtung des fürstlichen Zolls dem Zollpächter jedes Mal das Brückengeld und dafür den Schein gelöst habe.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden