Urkunde 1601 Mai 27

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Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

In einer Urkunde vom 27. Mai 1601 tritt Jobst von der Recke zu Heessen als Vormund der nachgelassenen Kinder des Godecke Schenckings auf.

Regest

Vor dem Notar Henrich Böemken wird auf Requisition Balthazar Ripperdas zu Witwert, Johanns von der Reck zu Steinfurt und Jobst von der Recke zu Heessen, als Vormünder der Kinder Godeke Schenckings zu Bevern, Caspar Eickrodt, Gograf zu Telgte, das inserierte Requisitionsschreiben und der dazu gehörende Protest mitgeteilt und ihm Kopien übergeben, die dieser dem Domkapitel übergeben wird. 1601 Mai 18

Die genannten Vormünder bitten den Notar Henricus Boemker, den folgenden Protest dem Gografen zu Telgte, Caspar Eickrodt zu insinuieren: Der Gograf habe am 17. April auf Befehl des Domkapitels an der Mühle zum Osthof, weil angeblich die Mühle im Gogericht Telgte liege, verlangt, dass die Mahlgenossen die Mahlzeichen in Westbevern wiederkaufen sollten. Die Jurisdiktion des Gografen wird nicht zugestanden, da die Mühle in der Jurisdiktion des Hauses Bevern im Kirchspiel Ostbevern liege. Außerdem sei das Mandat der Beamten des Amtes Wolbeck vom 9. April über die Verteilung der Mühlenzeichen durch sie bereits befolgt.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Archiv Darfeld, Haus Bevern, Urkunden