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Urkunde 1600 Februar 26

Aus HammWiki

In einer Urkunde vom 26. Februar 1600 tritt Jobst von der Recke zu Heessen als Vormund der nachgelassenen Kinder des Godecke Schencking auf.

Regest

Vor dem Notar Johannes Pelgestius haben Jobst von der Recke zu Heessen, Johann von der Recke zu Steinfurt und Balthasar Ripperda zu Vennhaus, Vormünder der Kinder Godecke Schenckinghs einen Protest beim Domkapitel zu Münster wegen des Erbes Bertelwick vorgebracht, wegen einer Bürgschaft Godeke Schenckincks bei Henrich Ledebur zu Bruchmühlen.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Archiv Darfeld, Haus Bevern, Urkunden
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