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Urkunde 1599 Mai 26

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In einer Urkunde über den Tausch von Eigenbehörigen vom 26. Mai 1599 tritt Johann von der Recke zu Heessen als Vormund der nachgelassenen Kinder des Godecke Schenckings auf.

Regest

Henrich von Capellen Propst zu Varlar (Clarholz, lt. Rückvermerk), tauscht mit den Vormündern u.a. Johann von der Recke zu Drensteinfurt, Johann von der Recke zu Heessen, der Kinder Godeke Schenckincks Eigenbehörige u. a. Henrich Sohn Hermann Schulte Schenckings vom Hof Schenckinck zu Laer.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Archiv Darfeld, Haus Bevern, Urkunden

Siehe auch

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