Urkunde 1597 Dezember 20
Am 20. Dezember 1597 werden Streitigkeiten in der Familie von Galen hinsichtlich einer Erbteilung vertraglich beigelegt.
Regest
Nachdem die Gebrüder Henrich und Dietherich von Galen am 18.12.1564 eine brüderliche Erbteilung vollzogen hatten, entstanden hinsichtlich der Beschwerungen des Hauses Bispink allerhand Steitigkeiten. Dietherich von Galen sollte jene Beschwerungen mit 3200 Goldgulden ursprünglich auf sich nehmen, das Übrige sollte Henrich von Galen für sich und seine Erben ausrichten, und beide sollten ihre übrigen Brüder und Schwestern zu gleichen Teilen zufrieden stellen. Die Streitigkeiten hatten nun darin ihren Grund, dass die Witwe Diederichs von Galen nach ihrer Aussage weit über 3200 Goldgulden zum Behuf der Gebrüder Arndt und Johan von Galen in Livland [Liefland] ausgelegt und Hinrich von Galen von seinem Bruder Dieterich überdies verschiedene Geldsummen entliehen hatte. Dagegen machte wieder die Witwe Johans von Neheim [Nehem], als Tochter und Erbin Henrichs von Galen sowohl wegen des Hagedorns als auch wegen der Abfindung, die sie den Gebrüdern und Geschwistern Wessel, Arndt, Margaretha Elisabeth, Clara und Petronella habe zuteil werden lassen, Gegenforderungen. Diese Streitigkeiten werden friedlich mit Geldzahlungen ausgeglichen. Es unterschreiben Bernhard Wulffs Witwe von Galen, ihr Ehemann Matthias von Büren zu Hockert, Dorothea von Galen, Witwe von Nehem und ihr Sohn Dietherich von Nehem, Dr. Johannes Droste, lic. jur. Henrich Wittfeldt.
In der Nachschrift Dietherich von Galen zu Bispink und die an Dietherich von Nehem zu Werries und seine Mutter zu verschiedenen Zeiten erfolgte Abzahlung der festgesetzten Geldsumme. 16.07.1623.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden