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Urkunde 1595 Oktober 17

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n einer Freilassungsurkunde vom 17. Oktober 1595 tritt Jobst von der Recke zu Heessen als Vormund der nachgelassenen Kinder des Godecke Schencking zu Bevern auf.

Regest

Wilhelm von Elverfeldt, Domherr zu Münster, Balthazar von Riperda zu Venhaus, Johann von der Recke zu Steinfurt, Jobst von der Recke zu Heessen, Vormünder der Kinder Godeken Schenckincks zu Bevern, lassen Henrich Übelgönne, von Übelgönnens Erbe zu Ostbevern, Bauerschaft Lembrock, frei.

Siegelankündigung Johanns von der Recke zu Steinfurt.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Archiv Darfeld, Haus Bevern, Urkunden

Siehe auch

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