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Urkunde 1589 November 22

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Gerlach von Raefeld schreibt an den Bürgermeister und Rat der Stadt Hamm in Erbangelegenheiten eines ihrer Eingesessenen im Gericht Stockum. Der Brief datiert vom 22. November 1589.

Regest

Gerlagh von Rasfelde, Witwe Bernharts von Hovell zu Beckendorpf, Schultheißin des Hofes Stockum, schreibt an den Bürgermeister und Rat der Stadt Hamme, dass ihr Johann Sleybuisch, Eingesessener ihres Gerichts Stockum, mitgeteilt habe, dass sein Bruder Powel Sleybuisch, Sohn ihrer verstorbenen Eltern Dyrick und Else Sleybuisch, eingesessener Bürger der Stadt Hamme, unlängst gestorben und zu seinem Hergeweide kein anderer ehelicher, freier Verwandter und Erbe als er, Johann Sleybusch, sei. Er habe sie dann auch gebeten, Everhardt Swaineman und Berndt Weyenkemper als freie Eingesessene ihres Gerichts und glaubwürdige Zeugen, die er mitgebracht habe, darüber zu verhören. Diese hätten auf ihre Frage hin diese "sybeschafft" seiner freien Geburt und Erbschaft mittels ihres leiblichen Eides als wahr beteuert, weshalb er weiter darum gebeten habe, ihm darüber einen gewöhnlichen Zuversichtschein auszustellen. Da sie an seiner Verwandtschaft und freien Geburt keinen Zweifel habe, will sie seiner Bitte stattgeben und bittet daher die Herren zu Hamme, zu ihr Vertrauen zu haben. Was den eingesessenen Bürgern der Stadt Hamme, soll ebenso auch in ihrem Gericht Stockum den Eingesessenen "ansterben und zufallen". Das habe sie auch so gehalten, als sie auf Grund eines Schreibens ihres, der Stadt Hamme, Rates vom 21. Oktober 1588 ihrem Bürger Goddert Rammecker in gleicher Angelegenheit sein Erbe unverzüglich von Johan In dem Kampe, Eingesessenen ihres Gerichts, habe gutwillig ausfolgen lassen. Sie bittet daher, diesem Eingesessenen ihres Gerichts das zukommen zu lassen, wozu er von Gott und des Rechts wegen befugt sei, und ihm dazu zu verhelfen. -Sieglerin: Gerlach von Rasfelde.

Standort

Stadtarchiv Werne, Archiv Haus Stockum [1]

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch (D.001.01. Urkunden Haus Stockum)

Siehe auch