Urkunde 1589 Dezember 6
Am 6. Dezember 1589 schreibt der Kurfürst von Sachsen erneut an die Stadt Hamm in Sachen Caspar von Strabutzky.
Er erläutert, dass er den Kaiser in der der Angelegenheit eingeschaltet hat und legt der Stadt das kaiserliche Schreiben vom 10. November 1589 vor. Zudem kündigt er an, dass die Stadt Hamm vom Herzog von Kleve ein weiteres Schreiben zu erwarten habe. Beide Schreiben würden auf die Auslieferung des Caspar von Strabutzky drängen.
Er selbst bietet letztmalig an, die Kosten der Stadt, die im Zusammenhang mit der Gefangennahme entstanden seien, zu übernehmen, bei Verweigerung der Auslieferung aber nicht mehr zu dieser Zusage zu stehen. Zudem droht er der Stadt Hamm in diesem Fall mit Rechtsfolgen durch den Kaiser.
Wortlaut
Die Urkunde ist als Abschrift des 17. Jahrhunderts im Stadtbuch der Stadt Hamm enthalten. Diese Kopie wird hier wiedergegeben: [1]
Quelle
- Stadtbuch der Stadt Hamm mit vermischten notariell-kopialen Inhalten, darunter Abschriften von Statuten, Privilegien und Protokollen der Stadt Hamm. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen W 005 / Msc. VII (z.T. Dep.), Nr. 6417
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen W 005 / Msc. VII (z.T. Dep.), Nr. 6417, pg. 186-188

