Urkunde 1586 März 26

Aus HammWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Wappen der Familie von der Recke
Wappen der Familie Harmen

Dietrich von der Recke zu Caldenhof und seine Frau Anna Harmen errichten am 26. März 1586 vor dem Notar Johannes Ulenbrock ihr Testament und treffen dabei umfangreiche Bestimmungen zu Gunsten ihrer Kinder.

Regest

Dietherich von der Recke zum Caldenhof und Anna Harmen, Eheleute, beide nun ungefähr 36 Jahre verheiratet, mit den Söhnen Dietherich und Johan und den Töchtern Ehrmgartt, Catharina, Anna, Margarethe, Elisabeth, Joiste und Clara, treffen u.a. wegen der unruhigen Zeit ("alhir auff die negede allerhantt empoerungh unnd kriegesrustungh") folgende letztwillige Verfügung: 1. Der Aussteller verschreibt seiner Frau als Leibzucht alle Güter im Stift Münster, Kirchspiele Beckum und Dolberg. 2. Damit Name und Stamm erhalten, auch aus Haus zum Caldenhof nicht zum Untergang mißraten möge, sollen dies Haus und das zum Hullinckhoffe samt dazugehörigen Erb- und Lehngütern ungeteilt beisammen bleiben und nach des Ausstellers Tod dem ältesten Sohne Dietherich zufallen. 3. Von dem mit Schulden und Bürgschaften belasteten Haus ist der Sohn Johann mit einer Präbende oder einem Kanonikat abzufinden, ferner stehen ihm jährlich 200 Reichstaler zu sowie ab und an die Fütterung zweier Pferde. Sollte Johann sich aber verheiraten, erhält er als Abfindung 8000 Reichstaler. 4. In Stiften und Klöstern untergebracht sind vier Töchter: Joist zu Fröndenberg, Clara zu Cappel, Margarethe und Anna zu Kentrop. Jährlich zum 11. November (Martini) sollen die beiden erstgenannten je 20 Reichtaler erhalten, die beiden letztgenannten zusammen 10 Reichstaler. Sollten die genannten Stifte und Klöster aber verwüstet und zunichte gemacht werden, "wie man leider sulches in den benachparten landen teglich erfehrtt" und die Töchter Clara und Joist genötigt sein, diese zu verlassen, hat ihr Bruder sia uaf Caldenhof aufzunehmen und ihnen während dieser Zeit einen zusätzlichen Unterhalt von jährlich 30 Reichstalern zu gewähren. 5. Die Tochter Catharina, Burchartz Hausfrau, erhält für sich und ihre Kinder 1500 Reichstaler. 6. Stirbt einer der beiden Söhne, erhalten die Tächter folgende zusätzliche Beträge: je 500 Reichstaler die vorgenannten Töchter Catharina, Joist und Clara sowie Irmgartt, Frau Dietherich Ovelackers und Elisabeth Frau Goddertt Harmans; zusammen jährlich 10 Reichstaler die Töchter Anna und Margarethe. 7. Sterben beide Söhne, erben die Eheleute Ovelacker zu behuf ihrer Kinder den Caldenhof mit allen zugehörigen Erb- und Lehngütern im Lande von der Mark, dazu die "upfartt uith der hutten" und die Fischerei auf der Lippe mit der Auflage, daraus an Catharina und Joist je 1500 Reichstaler zu geben, an Anna und Margarethe zusammen 200 Reichstaler. Entsprechend erben die Eheleute Harmen zu behuf ihrer Kinder die Güter im Stift Münster mit der Auflage, daraus Clara 1500 Reichstaler zu geben. - Es unterschreiben der diesen letzten Willen ausfertigende Notar Joannes Ulenbrocj und die testierenden Eheleute Dyrich van der Recke und Anna Hamrnas genant van der Reck: Ferner als Zeugen: Cordt Wrede zu Reigern, Johann van Nehme zu Werries - der die testatoren als "vetteren und moettern thoen Kaeldenhaeve" bezeichnet, Johann van der Recke zu Mark, Herman van Pentlinck zu Hilbeck, Jost van Asscheberch und Herman van der Reck - die beide die Testatoren als "vetteren und swegerinnen ... zum Kaldenhave" bezeichnen.[1]

Standort der Urkunde

Die Urkunde gehört zum Archiv Uentrop. Das Archiv Uentrop (ca. 450 Urkunden (1353-1805); 26 lfm. Akten (15.-20. Jhdt.) - Familien von der Recke, von Harmen bzw. von Horne; Güter der von der Recke in Livland; Hausbücher (17. Jhdt.), Kopialbuch; Archivinventare; Güter Uentrop, Haaren, Mundloh und Niederhaus; Jurisdiktion Uentrop; Kirchen-, Schul- und Armensachen zu Uentrop, Dolberg und Flierich; Höfe und Kotten in den Kirchspielen Beckum, Dolberg, Flierich, Herringen, Heessen, Hilbeck, Lünern, Pelkum und Uentrop; Zehnt zu Lanstrop; Ländereien, u. a. Ahlen; Hude; Jagd; Fischerei; Lippeschleuse; Brüche zu Uentrop; Mühle zu Uentrop; Tagelöhnerverzeichnisse; Finanzen.) liegt als Archivdepositum im Archivamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster.

Bemerkungen

Die Urkunde ist hinsichtlich der Nennung von zwei Klosterfrauen des Klosters Kentrop von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung.

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch des Archivs Uentrop, LWL-Archivamt in Münster

Siehe auch