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Urkunde 1586 Januar 26

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Ludolf von Galen, Sohn des versstorbenen Gerhard von Galen und dessen Ehefrau Mechthild Korff, schließt mit Margaretha Valcke, Tochter des Hermann Valcke zum Venhaus und dessen Ehefrau Johanna Schele, folgenden Ehevertrag:

Ludolf bringt das von seinen Eltern ererbte Gut Ermelinghof in die Ehe ein mit allem Zubehör außer der Leibzucht der Witwe Mechthild Korff, die erst nach deren Tod ohne die Gerade an das Gut fällt. Die Eltern der Mechthild Valcke versprechen, außer der standesmäßigen adeligen Aussteuer (Kleider und Schmuck) einen Brautschatz von 4.000 Goldgulden zu liefern; davon sind 1.500 zum folgenden Osterfest in Goldgulden oder entsprechender Währung zu zahlen, während gleichzeitig Erbverzicht der Geschwister Ludolfs in Kraft treten muss. Die verbleibenden 2.500 Gulden sind spätestens am zweiten Februar des Jahres 1587 mit den Zinsen für ein Jahr fällig. Ludolf verspricht gemäß der Gewohnheit des Hochstifts Münster Margaretha als Morgengabe nach dem ehelichen Beilager den Hof Eichholz im Kirchspiel Walstedde; innerhalb eines Jahres wird er ihr eine Leibzucht und standesgemäße Wohnung anweisen, während sie anderenfalls ein Drittel seines nachgelassenen Gutes nutzen soll. Verstirbt Ludolf ohne leibliche Nachkommen, erhält Margaretha 2.000 Gulden aus Ludolfs Gut, außerdem den Brautschatz und die Aussteuer zurück sowie 500 Reichstaler von den Erben Ludolfs; bis zur Bezahlung bleibt sie im Besitz des gesamten Gutes. Stirbt jedoch Margeretha zuerst ohne Nachkommen, so behält Ludolf den halben Brautschatz. Verstirbt Ludolf zuerst und hinterlässt Kinder, so bekommt Margaretha, falls sie eine weitere Ehe eingehen will, 2.000 Gulden aus ihrem Brautschatz und ihre Aussteuer zurück und behält Morgengabe und Leibzucht; nach ihrem Tod steht der Nachlass den Kindern erster Ehe zur Hälfte zu. Es steht ihr auch frei, als Witwe zusammen mit ihren Kindern die Güter zu nutzen und die Leibzucht in Anspruch zu nehmen. Verstirbt Margaretha und hinterlässt Kinder, sollen diese Brautschatz und Aussteuer der Mutter erben und den väterlichen Sitz ungehindert durch Kinder einer zweiten Ehe Ludolfs erben. Diesem können Vormünder beigegeben werden, damit die Kinder gut erzogen werden und das Vermögen (die sum) beieinander bleibt. Bei der übrigen Hinterlassenschaft Ludolfs sollen Kinder einer zweiten Ehe zu gleichen Teilen erbberechtigt sein. Hinterlässt Margaretha nur Töchter, während Ludolf in einer weiteren Ehe Söhne hat, erben die Söhne den Sitz und die Töchter erster Ehe je 4.000 Gulden Brautschatz, die standesgemäße Aussteuer und die Hinterlassenschaft der Mutter. Hinterlässt Margaretha Söhne, während Ludolf aus einer weiteren Ehe nur Töchter hat, sollen auch diese 4.000 Gulden erhalten. Verstirbt Ludolf ohne männliche Nachkommen oder lebt noch einer seiner Brüder, so kann dieser die Güter übernehmen, damit der Stamm erhalten bleibt. Margaretha erhält in diesem Fall Aussteuer, Brautschatz und den halben Zugewinn; Morgengabe und Leibzucht verbleiben ihr, ihre Töchter werden vom Erben Ludolfs mit Aussteuer versehen. Alles, was Margaretha von ihren Eltern und Verwandten erben wird, verbleibt ihren Kindern. Erbt Margaretha das Gut nach Ludolfs Tod von ihren gemeinsamen Kindern, können Ludolfs Verwandte es für 6.000 Gulden zurückerwerben oder es ihr belassen. Gemeinsamer Zugewinn der Eheleute verbleibt dem überlebenden Ehepartner oder wird zwischen den nächsten Erben geteilt. Beide Ehepartner dürfen sich weiter nach ihrem Belieben gegenseitig beschenken. Sollte einer der an der Verhandlung Beteiligten vor Ausfertigung und Versiegelung der Urkunde versterben, bleibt alles wie beschlossen in Kraft. Von der Urkunde werden zwei Ausfertigungen erstellt, deren eine der Brautvater Hermann Valcke, die andere der Propst Jost von Galen erhält.

Zeugen: Jobst von Galen, Domküster zu Bremen und Propst zu Zeven; Dietrich von Galen, Domherr und -kantor zu Bremen; Alexander von Galen, Johanniter-Ordensritter und Balleiherr in Westfalen sowie Komtur zu Steinfurt; Bitter von Galen, Kanonikus zu Cappenberg; Gerd von Galen; Johann von Aldenbockum zur Heide; Jobst, Droste zum "Vohoffe"; Johann von der Recke, Herr zu Drensteinfurt; Jobst Korff zum Harkotten; Adrian von der Hegge zu Hoetmar; von seiten der Braut: deren Vater Hermann Valcke zum Venhaus; Sweder von Langen, Domherr zu Bremen; Herbort von Langen, Domherr zu Minden; Christoffer Schele zu Welfeldt; Godeke Schenking zu Bevern; Balthasar Ripperda zu "Witwert" und Gerd Ledebur zu Langenbrück.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten