Urkunde 1578 Oktober 9
Vor dem Offizial des Offizialatsgerichts zu Münster und den unten genannten Zeugen bekennt am 9. Oktober 1578 Johan Wyler, Bürger zu Münster, als Exekutor seines verstorbenen Bruders Bernhardt, Kanonikers zu St. Mauritz, im Namen der anderen Exekutoren, dass Jasper Torck zu Herringen (Heringen) und seine Frau Margareta von Galen zur Abtragung einiger Schulden des Jobst und Hinrich von Galen, seiner verstorbenen Brüder, ihren eigenen Rentbrief über 200 gute alte Taler ihm übergeben haben. Die Witwe Torck, die verstorbene Mutter der gen. Eheleute, hatte ein Kapital von 200 Talern bei der Witwe des Gerhard von Galen für eine zu Lichtmess zahlbare Rente angelegt, wobei das Gut Schwerinck im Kirchspiel Hövel (Houell), Amt und Gericht Werne, und alle anderen Ermelinghofschen Güter zum Unterpfand gesetzt worden sind. Dieselben Eheleute Torck haben auf alle Ansprüche an dieser Verschreibung verzichtet und J. Wyler auch die Hauptverschreibung, die mit den Worten beginnt: "Wir Mechelt Korff" und endet mit "nach Christi Geburt dusent vunffhundert Seventig twe am Tage vnser leuen Frowen empfangkniß" übergeben. Die Zustimmung (Willbrief), die die Eheleute Torck selbst unterschrieben und die J. Torck gesiegelt hat, der mit "Ich Jaspwer Torck" beginnt und mit "Geben den twe und twintigsten Octobris Ann im Sieben und Siebentzigsten" endet, ist zur Testamentsvollstreckung vorzulegen. Nunmehr verkauft J. Wyler diesen Kauf- und Willbrief an Hinrick Schalbrock, seine Ehefrau und ihre Erben und Anerben und überlässt ihnen auch die Hauptverschreibung mit Willbrief. J. Wyler garantiert den Verkauf mit seinem Besitz.
Zeugen: Johan Balcke, Hinrich Woltermann, beide Diener der Siegelkammer zu Münster
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten