Urkunde 1567 Dezember 24

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In einer Rentenverschreibung vom 24. Dezember 1567 tritt Othmar von Galen zu Haus Hohenover als Vormund der Kinder von Galen zu Galen auf.

Regest

Oithmar von Galen zu Hohenover und Adolph von Eller zu Sümmern (Summeren) verkaufen als Vormünder der Kinder des + Joist von Galen zu Galen dem Gossen Michels, Bürgermeister zu Soest, eine Rente von 18 Talern aus dem Hof der Kinder von Galen zu Hattrop (-torpe), das derzeit Hinrich Pothast bewohnt. Die Rente ist jährlich zu Mittwinter zu zahlen. Die Vormünder versprechen Währschaft und behalten den Kindern den Rückkauf der Rente vor. Mit den Vormündern siegelt Hinrich Sluter, weltlicher Richter zu Soest. Joist von Galen, Sohn des + Joist von Galen zu Galen, unterschreibt. Zeugen: Gossen Aulman und Jorgen Velher, beide Bürger zu Soest, und Hans von Theckhusen, (Vogt?) auf dem Hause Galen.

Überlieferung

Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Das Dokument ist kanzelliert. Es hat links Textverlust durch Mäusefraß. Das Pergament trägt die Unterschrift des Joist von Galen. Von den 3 anhängenden Siegeln ist das erste abgefallen, das zweite ist von Adolph von Eller, das dritte von Hinrich Sluter. Auf der Rückseite befindet sich ein Inhaltsvermerk und eine Altsignatur (N. 62).

Standort

LWL-Archivamt Münster [1]

Anmerkungen

  1. Assen (Dep.), Urkunden, Nr. 1376

Siehe auch