Urkunde 1566 Dezember 10
Johann von der Recke zu Heessen bestätigt am 10. Dezember 1566, das Schultheißenamt in Stockum zu Lehen erhalten zu haben.
Regest
Johan von der Recke zu Heißen, Drost zu Werne, bekundet, von Margarethe Gräfin und Edelfräulein zur Lippe, Äbtissin des freiedlen weltlichen Stifts Herford, laut inserierten Lehnbriefs vom selben Tage das Schultheißenamt zu Stockum, den Amtshof und den Hof zur Westen mit allem Zubehör zu Behuf Heidenrichs von Ascheberg, Sohn des verstorbenen Heidenrich von Ascheberg zu Bigginch, und seiner Brüder zu Lehn empfangen zu haben. In dem Lehnbrief behält jedoch die Äbtissin den Brüdern von Hovele und Johan Hasenkamp, welche zuvor mit dem Schultheißenamt und den Gütern auf Erkenntnis ihrer Lehnmannschaft hin zu Recht belehnt worden seien, ausdrücklich das vor, was sie diesfalls zu Recht erstreiten können. Auch sei ihrem Stift seine gewöhnliche Gerechtigkeit an jährlichen Pächten, Pflichten, Zinsen, Gefällen etc. ausweislich ihrer Lehn- und Pachtbücher "genßlich unbegeben". - Johan von der Recke sagt der Äbtissin und dem Stift Herford im Namen der von Ascheberg Lehntreue zu und gelobt, alles zu tun, was getreuen Lehnleuten gebührt, so auch die jährlichen Pachtzinsen und Gefälle zu entrichten und gegebenenfalls das Hergewede zu geben.
Standort
Stadtarchiv Werne [1]
Anmerkungen
- ↑ Findbuch (D.001.01. Urkunden Haus Stockum)