Urkunde 1566 April 27
Freidach von Lahr zu Geinegge und seine Frau Margreite van den Berge verschreiben Anna von Wullen am 27. April 1566 eine Rente auf lebenszeiz.
Regest
Freidach von Lahr zu Geinegge (Genegk) und seine Frau Margreite van den Berge bekunden, daß die verstorbene Witwe Gyssele Belholtz der Anna von Wullen, Witwe des Reiner von Raisfeltz zu Lüttinghoff (Lutken hove), und ihren Kindern testamentarisch 200 Gulden vermacht habe. Von diesem Geld stehen Freidach und Margreite nach dem Tod der Anna von Wullen, Margreites Mutter, 100 Gulden zu. Anna von Wullen hat diese 200 Gulden auf 500 Gulden aufgerundet, wovon laut ihrem Testament 100 Gulden an Anneke und 50 Gulden an Peternelcke, Freidachs und Margreites Töchter, fallen sollen und für die ganze Summe von Schonebeck eine Rentverschreibung erworben. Von dieser Rentverschreibung hat sie in ihrem Testament jeweils 250 Gulden Dietherich von dem Berge zum Neuengraben (Niengrave) und dessen Frau Anna sowie Freidach und Margreite ausgesetzt. Nun hat Anna von Wullen dem Freidach und seiner Frau vorab die ihnen erst nach ihrem Tod zustehenden 250 Gulden ausgezahlt. Freidach und Margreite verpflichten sich deshalb, ihrer Mutter Anna Zeit ihres Lebens jährlich zu Ostern eine Rente von 12 1/2 Gulden zu geben. Freidach von Lahr siegelt, Margreite van dem Berge unterschreibt.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen [1]
Anmerkungen
- ↑ Assen (Dep.), Urkunden, Nr. 1347