Urkunde 1557 Juni 5 a

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Gerdt von Galen (Galenn) zum Ermelinghof (tho Ermelinckhaue) und seine Ehefrau Mette verkaufen am 5. Juni 1557 der Catherina Prekinck (Preckinck), Witwe des Meisters Rembert Prekink, Prokurator des Hofes zu Münster, eine jährliche Rente von 5 rheinischen Goldgulden für den Betrag von 100 rheinischen Goldgulden. Die Rente haben sie zu Münster jährlich auf Pfingsten aus ihrem erbeigenen freien sog. Eckholts (Eckholtes) Hof zu bezahlen, der im Kirchspiel zu Walstedde (Wallstedden) und in der Bauerschaft zu Hövel (Houell) gelegen ist. Die Eheleute Gerdt und Mette von Galen leisten zusammen mit Johann von der Recke zu Drensteinfurt (Drenstenuorde) und Gerdt von Galen zur Venne (thon Venne), auch wohnhaft zu Drensteinfurt, als Mitverkäufer Währschaft. Sie behalten sich jährlichen Wiederkauf nach halbjähriger Kündigungsfrist vor.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten