Urkunde 1556 März 18

Aus HammWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In einer Urkunde vom 18. März 1556 überträgt Herman van den Braem mit Genehmigung seines Lehnsherren den Braamhof auf Franz von der Recke zu Ha(aren).

Regest

Vor Diderich van der Recke zum Kaldenhove und Franz Walraven zum Groeneberge als vereidigten Lehnsmännern des Herzogs Wilhelm zu Cleve, Jülich und Berg, Graf zur Mark (Marcke) usw., klagt Herman van dem Braem, dass er wegen Krankheit (syns lyff swackheit) und widrigen Umständen "in diesen - leider - lanckwerenden geswinden dueren jaren und tyden" in solche Schulden geratensei, dass er nicht einmal sein Leben fristen könne. Mit Genehmigung des Lehnsherren habe er darum den Bramhoff an Frantz von der Recke zu Ha(aren) verkauft zur Schuldentilgung und zu seinem Lebensunterhalt. Erlässt den Hof daher auf und bittet um Übertragung an den Käufer oder dessen Sohn Everhart, worüber die Urkunde ausgestellt wird.

Überlieferung

Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Von den drei ursprünglich anhängenden Siegeln sind das erste und dritte undeutlich und das zweite ist abgefallen

Standort

LWL-Archivamt Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Die Urkunde ist in der digitalen westfälischen Urkundendatenbank nicht verzeichnet. (Stand: 23.07.2022)

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Archiv Körtlinghausen, Bestand A, Urkunden, Signatur A Urk. 118