Urkunde 1545 November 10

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Gerdt von Galen zu Ermelinghof (Ermelinckhoue) und seine Erben verkaufen am 10. November 1545 auf Widerruf eine jährliche Erbrente an Jürgen Rödinghausen (Roedinckhusenn), Bürgermeister zu Hamm (tho dem Hamme), und Herteleiff, seine Ehefrau, und deren Erben bzw. den Inhaber dieser Urkunde über 10 schwere oberländische rheinische Goldgulden, wie sie zur Zeit in Hamm üblich sind. Zu zahlen ist sie jährlich zu Martini, erstmals im folgenden Jahr. Die Erbrente wird vom Gut, das "Escheshuses Hof" genannt wird, bezogen; es liegt mit allem Zubehör im Stift Münster, Amt und Gericht zu Werne (Wernnhe), Kirchspiel zu Hövel (Hoeuell) am Dorf. Der Hof mit allem Zubehör ist frei, ausgenommen die Pacht, die vorrangig aus dem Hof zu zahlen ist. Der Verkäufer verspricht Bezahlung und Währschaft. Der Wiederkauf ist jährlich zu Martini entweder 14 Tage vorher oder nachher für 100 oberländische rheinische Goldgulden und 100 Joachimsthaler gegen vierteljährliche schriftliche Kündigung möglich.

Zeugen: Heinrich Hörster (Hoirster) und Meister Everdt Everkamp, Bürger zu Hamm.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten