Urkunde 1539 März 22

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Ein Schreiben der Stadt Hamm betreffend den Nachlaß des Thonies Gruntman, in dem der Hammer Bürgers Gordt von Hilbecke als bevollmächtigter benannt wird, datiert auf den 22. März 1539.

Regest

Dössler fasst den Inhalt des Schreibens wie folgt zusammen: [1]

Elsecke Borchmans als Erbin des zu Soest verst. Thonies Gruntman. Die Erbin bevollmächtigt zur Einziehung des Nachlasses ihren Sohn Goirdt van Hilbecke, B. zu Hamm. Hinweis auf eine durch die Erbin kürzlich in Soest veranlaßte Besippung. Vollständige Zuversichtserklärung.

Standort

Stadtarchiv Soest [2]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Emil Dösseler: Toversichtsbriefe für Soest 1325-1639, Münster 1969, S.141
  2. Bestand A, Signatur 1889