Urkunde 1535 Juni 13

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Am 13. Juni 1535 wird ein Register der Grundstücke angelegt, die zum Hof Stockum gehören.

Regest

Peter Hoethmacker, gekorener Richter anstelle von Arndt Schulte zu Blasem, Bauerrichter der Bauerschaft zu Stockem, verkündet in einem Richtschein, dass vor ihm im Gericht Meister Johan Blakogell, Amtmann der Gräfin Anna von Lymborch, Äbtissin des freiedelen weltlichen Stifts zu Herford, "dede aldar beschulden und gerychtlichen besprecken" durch seinen gewonnenen und zugelassenen Vorsprecher Matheus Slunckraven sämtliche Bauern der Bauerschaft zu Stockem, ihm wahrheitsgemäß mitzuteilen, welche Grundstücke zum Hofe zu Stockem gehören, der ein durchlechtiges Gut der Äbtissin und des Stifts sei. Darauf hätten sich sämtliche Bauern "umbgekart" zur Beratung und seien wieder ins Gericht gekommen. Durch ihre gewonnenen und zugelassenen Vorsprecher Hinrich Barckhuis hätten sie begehrt, das Register der aufgezeichneten Ländereien, das "in ytzlichen alden jaeren angeteken moge syn", zu verlesen. Darauf sei das Register folgenden Inhalts vorgelesen worden: (1) das Langenhovell "all up eyn stucke nha". Darauf habe der Bauer gesagt, dass auf dem Langenhovell ein Stück Nerman und noch drei Stücke in den Stockmans Hof gehören sollen, den die Witwe von Hovell für eigen halte. - (2) achtzehn Stücke auf der Forstbrede, die nun "dat lynlanth" genannt werden und oberhalb des Forstes liegen; (3) das lange "Derthe" im Stockumer Felde - sind 9 Stücke -; (4) das "korthe Derthe" - 6 Stücke -; (5) fünf Stücke an den "Knunen", das nun Netteboem unterhat; (6) die "Avewende" im Stockemer Feld - pflegen drei Stücke zu sein und sind nun in 6 Stück "gebuwet" des Wassers wegen; (7) vier Stücke Land - nach dem Register, nach Aussagen der Bauern aber drei Stücke - auf dem Welbruggen Acker bei Hovemans Land; (8) die Vogestrate mitten im Stockemer Feld unter dem Berge - 9 Stücke -; (9) noch zwei Stücke hart bei dem Schuttenberge oberhalb der Vogestrate; (10) fünf Stücke bei dem Lynthwege auf der Geist; (11) noch ein Stück daselbst; (12) sechs Stücke Land auf der Geist an einem Platz; (13) drei Stücke nebenan auf der Geist, die auf die Becke schießen; (14) noch ein Acker auf derselben Geist - man sät drei Scheffel Gerste -; (15) sechs Stücke Land auf der Gest bei Kroeses Haus; (16) der Vorstkamp, den Johan von Stockem unterzuhaben pflegt, heißt das Weddey oder bei dem Weddey; (17) der Kamp bei dem Hause des Ernpesschen - der ist umgraben -; (18) drei Stücke Wiese neben der "hoveste", wo das Haus zu stehn pflegt; (19) noch fünf Stücke neben dem Kampe bei dem Hause der Ernpeschen; (20) ein Plätzchen Holzwachs, genannt die Hovestadt, am Stockman Hof, wo Erthman den Boden abzugeben pflegt; (21) noch sagt der Bauer, dass auf der Knueffbreden ein Land liegt von ungefähr 10 Stücken, worauf man einen Werneschen Malter Gerste sät; der selige Ernepe habe gesagt, das Land wäre wohl zu bekommen. Sämtliche Bauern bestätigen die im Registor gemachten Angaben über die zum Hofe zu Stockem gehörenden Grundstücke und schwören "myt upgestrickeden vingeren to gode und den hylgen rechtes gestavedes eides" und sagen es sei wahr, was ihnen so "wytlich und kundich" sei. Dies habe ihm, Peter Hoethmacker, Matheus Slunckraven wegen des Amtmanns mit Urteil und Recht in diesem gerichtlichen Zeugnis "affgewunnen", vorbehaltlich jedoch der Rechte der Äbtissin und des Stifts sowie dessen, was in Urkunden glaubwürdigen Registern und sonst wie beweisbar vorgebracht werden könnte gegen diese "kundtschafft und warmakunghe". Als Zeugen die Standgenossen des Gerichts; Johan Krackerugge, Johan Tryppenmecker, ein Bürger zum Hamme, Gerdt und Cordt Krackeruggen, Bastart, und Hinrich Lappe.

Standort

Stadtarchiv Werne [1]

Bemerkungen

Die Urkunde ist u.a. hinsichtlich der Erwähnung des Bürgers Johann Tryppenmecker von stadtgeschichtlicher Bedeutung für Hamm.

Anmerkungen

  1. Findbuch D.001.01. Urkunden Haus Stockum

Siehe auch